(openPR) Baudarlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, Vertragszins, Laufzeiten des Darlehens beschäftigen die Bankkunden zunehmend seit in jüngster Zeit dazu Berichte und Veröffentlichungen in den Medien stattfinden.
Wir, die Rechtsanwälte Vogelskamp,Benn,Nettekoven überprüfen Verbraucherkredite, zu denen auch Baudarlehen (Immobilienkredite ) zählen auf Wirksamkeit und klären für unsere Mandanten die damit verbundenen komplexen Rechtsfragen. Im Vordergrund jeder Prüfung steht die Frage nach der Wirksamkeit der in den Verträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen.
Das Gesetz schreibt die Widerrufsbelehrung gegenüber dem Verbraucher im Vertragstext, so auch bei einem Immobilienkredit, zwingend vor. Eine rechtsungültige Widerrufsbelehrung bewirkt das zeitlich grundsätzlich unbeschränkte Recht zum Widerruf des Vertrages durch den Darlehensnehmer. Der Widerruf wirkt sich auf den Vertrag "rechtsvernichtend" aus. Die Folge ist, dass lediglich die empfangenen Leistungen zuzüglich "Nutzungsersatz" zurückzugeben sind. Dabei ist die empfangene Leistung des Bankkunden die Nettodarlehnssumme.
Bei der Rückabwicklung des Vertrages sind davon sämtliche bis zu Widerruf erbrachte Zahlungen des Darlehensnehmers abzuziehen. Für Vorfälligkeitsentschädigungen der Bank oder durchgehend hohe Vertragszinsen ist dann kein Raum.
Bei Baudarlehen kann es sich dabei um bedeutende Beträge im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich handeln, die zugunsten des Darlehensnehmers entfallen. Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Belehrung zum Widerrufsrecht sollte einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt übertragen werden. Zur Beantwortung der Frage nach der Möglichkeit eines Widerrufes durch den Bankkunden, kommt es auf vertiefte Kenntnisse einschlägiger Gesetze und Verordnungen an. Prüfungsgrundlagen sind die Verbrauchergesetzte, jetzt geregelt im BGB mit Nebengesetzen und Verordnungen. Einzubeziehen sind die auslegenden höchstrichterlichen Entscheidungen. Dabei kommt es zusätzlich auf die Berücksichtigung der jeweiligen Vertragsabschlusszeiten wegen mehrfach geänderter Gesetzesvorgabe an. Der Vertrag ist also an dem jeweils geltenden Gesetz zu messen.
Die Rechtsanwälte Vogelskamp,Benn,Nettekoven überprüfen Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen und helfen ihren Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen, wenn es um die Konsequenzen eines wirksam erklärten Widerrufes geht. Die finanziellen Auswirkungen und der Umfang des " Nutzungsersatzes" werden in jedem Einzelfalle geprüft, beraten und im Interesse des Mandanten bearbeitet. Gerade Probleme, die sich aus dem "Nutzungsersatzanspruch" der Bank gegen den Verbraucher ergeben, sind von wesentlicher Bedeutung. Es gilt nämlich der Satz : "Nichts ist umsonst". Auch das wirksam widerrufene Darlehen unterliegt - aus der Sicht der Verbraucher, leider - einer Verzinsung zugunsten der Bank. Dieser Zinsanspruch der Bank liegt allerdings häufig unterhalb des ursprünglichen Vertragszinses.






