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MPC Offen MS Santa B Schiffe - Anleger wirklich vor "alternativloser" Entscheidung?

Bild: MPC Offen MS Santa B Schiffe - Anleger wirklich vor "alternativloser" Entscheidung?
Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Alles andere als erfreuliche Lektüre hatten die Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG Anfang des Jahres zu verdauen. Sowohl Reeder Claus-Peter Offen als auch die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH und deren Beirat schwören die Gesellschafter - immerhin knapp 7.000 - derzeit darauf ein, dem Verkauf von 14 Schiffen des Fonds zuzustimmen. Die Entscheidung will man den Gesellschaftern dadurch schmackhaft machen, dass die beteiligten Banken nach einem Verkauf der Schiffe und dem damit verbundenen Mittelrückfluss wohl bereit wären, auf eine Rückforderung der bereits gezahlten Ausschüttungen (4,41 %) an die Anleger zu verzichten.

Die bereits Ende des vergangenen Jahres mit Hilfe von weniger als der Hälfte der Anteilseigner beschlossene Kapitalerhöhung sowie ein weiterer Zuschuss durch die Rederei Offen langte den Banken offenbar nicht, um weiterhin tatenlos die Entwicklung abzuwarten. Aus Sorge um die eigenen Investitionen verlangt die Kapitalgeberseite nun den Verkauf von 14 Schiffen. Ohne die Zustimmung der Anteilseigner ist das aber nicht möglich. Ob die Schiffe verkauft werden oder nicht - voraussichtlich wird ein Verlust der Kommanditeinlagen eintreten.

Dr. Meschede von mzs Rechtsanwälte: "Das ist eine ziemlich dicke Kröte, die man den Anlegern hier zu schlucken gibt!" Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann keine Empfehlung für die anstehende Entscheidung geben: "Das ist auch nicht Sache eines Rechtsanwaltes." Aber er gibt eine ganz andere Empfehlung: "Prüfen Sie mögliche Schadensersatzforderungen und leiten Sie eine Rückabwicklung der Einlage ein!" Reeder Claus-Peter Offen bezeichnet den Verkauf der Beteiligungen an den Einschiff-Gesellschaften als "alternativlos", um eine Rückforderung der Ausschüttungen zu verhindern. Aber, so Dr. Meschede: "Ein Rückabwicklung der Fondsbeteiligung ist sicherlich die bessere Alternative für falsch beratene Anleger!"

Mehr zu Schiffsfonds auf www.schiffsfonds-recht.de

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