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MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG Schadensersatz für Anleger

08.02.201212:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG Schadensersatz für Anleger

(openPR) Der von der Münchmeyer Petersen Capital (MPC) aufgelegte geschlossene Schiffsfonds MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe erzielt nur noch Einnahmen, die weit hinter den prospektierten Einnahmen zurückliegen, was dazu führt, dass Ausschüttungen an die Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe nicht möglich sind. Auch die Darlehen des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe können nicht planmäßig zurückgeführt werden. Wann mit einem Anstieg der Chartereinnahmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht voraussehen, sodass Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe der Totalverlust ihrer eingebrachten Einlage droht.




Der MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe wurde hierbei in den Jahren 2006 und 2007 als Dachfonds platziert und investiert in 14 Containerfrachter: 8 der Schiffe des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe fahren in einer 5-jährigen Festcharter, 6 in Tagescharter.


Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die sich vor dem Totalverlust ihres Geldes schützen wollen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob eine Rückabwicklung der Anlage möglich ist. Eine solche kann erreicht werden, wenn Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ein Schadensersatzanspruch gegen die beratenden Banken oder freien Anlageberater zusteht.


Anlegern des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe steht hierbei ein solcher Anspruch zu, wenn sie bei Beteiligungserwerb falsch beraten wurden. Hierbei mussten sie über die Risiken des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe vollumfassend aufgeklärt werden, was aber oftmals nicht geschah:
So wurde vielen Anlegern das mögliche Totalverlustrisiko der Einlage verschwiegen, welches aber bei einer solchen unternehmerischen Beteiligung immer bestehen kann.


Weiterhin besteht für den MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe ein erhebliches Währungsrisiko, da ein Teil der Kredite des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe in JPY aufgenommen wurde, die Chartereinnahmen aber in US$ erzielt werden. Dieses Risiko könnte bei dem hohen Fremdkapitalanteil des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe sogar dazu führen, dass dem Fonds die Zahlungsunfähigkeit drohen könnte, was zur Kreditkündigung und anschließenden Verwertung der Fondsschiffe führen würde.


Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mussten von den beratenden Banken auch über das bestehende Zweitmarktrisiko aufgeklärt werden, was bedeutet, dass ein Verkauf der Beteiligung kaum möglich ist, da ein geregelter Zweitmarkt hierfür nicht besteht. Wird trotzdem ein Käufer gefunden, so müssen erhebliche Wertabschläge in Kauf genommen werden.


Schließlich müssen Banken und Berater nach der Kick-Back Rechtsprechung des BGH auch über Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Anteile an dem MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe von der Fondsgesellschaft erhalten haben.


Anleger des MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe, die sich von ihren Anlageberatern falsch beraten fühlen, sollten also umgehend handeln und ihre Ansprüche überprüfen lassen, sodass sie vor einem Verlust ihres Kapitals sicher sind.

Weiterlesen unter:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/mpc-offen-flotte-ms-quotsanta-b-schiffequot-gmbh-amp-co-kg-schadensersatz

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