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Vorsicht bei Werkstattbindung - Bedingungen genau prüfen

25.01.201318:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Versicherungen bieten ihren Kunden eine Werkstattbindung an. Der Kunde verpflichtet sich dabei, bei einem Schaden nur die Werkstatt aufzusuchen, mit der er die vertragliche Bindung eingegangen ist. Der Vorteil: Bei einer Vollkaskoversicherung bekommt der Kunde rund 20 % Beitragsnachlass. Für Fahrzeughalter, die einen niedrigen Versicherungsbeitrag zahlen, weil sie über einen hohen Schadensfreiheitsrabatt verfügen, fällt die Ersparnis jedoch deutlich geringer aus.



Die Werkstattbindung hat weitere Nachteile: Kommt es auf einer Reise weit vom Wohnort entfernt zu einem Kfz-Schaden, der eine sofortige Reparatur erfordert, muss der Autofahrer unter Umständen einen Teil der Kosten selbst tragen, wenn er den Wagen in eine andere Werkstatt bringt als mit der Versicherung vereinbart. Bei anderen Versicherungsverträgen kann die Selbstbeteiligung steigen, wenn die Werkstattbindung nicht eingehalten wird. Gerade für Fahrzeughalter, die viel auf Reisen sind, kann dies ein erheblicher Nachteil sein.

Besondere Vorsicht ist für die Besitzer von Neuwagen und Jahreswagen geboten. Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, sind oft an eine regelmäßige Wartung in Vertragswerkstätten gebunden. Werden Reparaturen in anderen Werkstätten vorgenommen, riskiert der Fahrzeugbesitzer den Verlust der Herstellergarantie, da er gegen die Garantiebedingungen verstößt.

Sollen Leasingfahrzeuge oder fremdfinanzierte PKWs versichert werden, sollten vorher aufmerksam die Vertragsbedingungen gelesen werden. Viele Leasing- oder Finanzierungsverträge sehen vor, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt vorgenommen werden dürfen. Sucht der Fahrzeughalter eine andere Werkstatt auf, kann dies zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Es ist daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages mit Werkstattbindung zu prüfen, ob das Fahrzeug vom Leasinggeber bei einem Kaskoschaden in einer festgelegten Werkstatt repariert werden muss. Ist dies der Fall, ist von einer Werkstattbindung dringend abzuraten.

Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Bei Rückfragen oder wenn Sie einen kompetenten Interviewpartner benötigen, steht Ihnen die Redaktion gerne zur Verfügung:

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer

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