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Bei Autoversicherung-Wechsel auf Bedingungen achten

(openPR) 22.11.2011. Der Countdown bis zum Kündigungstermin bei der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist angelaufen. Beim Wechsel sollte jedoch nicht nur auf den Preis geachtet werden.

„Lassen Sie sich nicht nur von hohen Rabatten (z. B. Werkstattbindung) blenden, denn diese könnten sich später im Schadensfall als gefährliche Fallen herausstellen. Prüfen Sie die geforderten Verhal-tensklauseln genau, ob sie eingehalten werden können und ob bei falschen Angaben Versicherungsschutz-Einschränkungen drohen. Zudem müssen die Bedingungen verglichen werden, ob der empfohlene Mindest-Versicherungsschutz enthalten ist“, weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER (GVI) hin.

So sollte nach Ansicht der GVI die Kfz-Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden. Das gleiche sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (Mallorca Police). Ebenso sollten folgende Merkmale in der Kaskoversicherung mitversichert sein: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbissen mit Folgenschäden, Einschluss Tiere aller Art in der Wildschaden-klausel, Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen bis zu mindestens 18 Monaten, ausreichende Versicherungssumme bei Sonderausstattungen. Wer viel ins Ausland fährt, sollte über einen zusätzlichen Auslandsschadenschutz nachdenken.

Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung mit Wechsel-Tipps“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Hier erfahren Sie auch, wie Sie den Beitrag ohne Kündigung senken können. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zu einem Online-Vergleichsrechner mit ausgewählten Angeboten.

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