openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Polizei - Beamtenrechtliche Konkurrentennebenklage

23.01.201320:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit Beschluss vom 9. Januar 2013 hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen die vom Verwaltungsgericht Köln erlassene einstweilige Anordnung bestätigt, wonach das Land Nordrhein-Westfalen die Stelle des Leiters der Polizeiwache Wermelskirchen vorerst nicht mit dem im Stellenbesetzungsverfahren ausgewählten Bewerber besetzen darf.

Die Besetzung war bereits zum 1. August 2012 vorgesehen. Der Antragsteller des gerichtlichen Verfahrens ist einer der im Stellenbesetzungsverfahren unterlegenen Konkurrenten. Das Verwaltungsgericht hat seinen Anspruch auf fehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens als verletzt angesehen und dem Land die Stellenbesetzung vorläufig untersagt.

Die vom Land Nordrhein-Westfalen hiergegen erhobene Beschwerde hatte keinen Erfolg. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Zwar sei es von dem Organisationsermessen des Dienstherrn gedeckt, die Gleichstellungsbeauftragte an Auswahlgesprächen unter Einräumung vollen Stimmrechts zu beteiligen. Beim Vergleich der Qualifikation der Bewerber anhand ihrer dienstlichen Beurteilungen sei es jedoch zu Rechtsfehlern gekommen. So habe der Antragsgegner dem Gesamturteil der für den Antragsteller erstellten Anlassbeurteilung allein wegen der Art der Beurteilung weniger Aussagekraft beigemessen als den Regelbeurteilungen der Konkurrenten. Auch habe die Anlassbeurteilung auf einen Stichtag abgestellt, der nicht zeitnah zu der Auswahlentscheidung und deshalb zu lange zurückliege. Darüber hinaus fehle es im Hinblick auf die Auswertung früherer dienstlicher Beurteilungen an einer Begründung dafür, weshalb naheliegenden Unterschieden in den vorletzten Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen keine Bedeutung beigemessen worden sei.


Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, Beschluss vom 09.01.2013, Aktenzeichen: 6 B 1125/12

Quelle: Pressemitteilung des OVG v. 10.11.2012

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 692796
 789

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Polizei - Beamtenrechtliche Konkurrentennebenklage“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Christoph Gaudecki

Kirchliche Verwaltungsakte - Unzuständigkeit der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Kirchliche Verwaltungsakte - Unzuständigkeit der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die vom Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Antragsgegner) einem katholischen Pfarrer (Antragsteller) als disziplinarische Maßnahme im Wege der Buße nach kanonischem Recht auferlegte Gehaltskürzung unterliegt nicht der Kontrolle durch die staatliche Gerichtsbarkeit. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 18. Dezember 2012 entschieden und die Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, das seinen Ant…
Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter
Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter
Das Landesarbeitsgericht hat in seiner Sitzung vom 25.01.2013 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für unwirksam erklärt und dieses Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 45.000,00 EUR aufgelöst. Es hat ferner die Kündigung des daneben bestehenden Arbeitsverhältnisses als Tarifangestellter für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer wurde zunächst auf der Grundlage eines im Jahr 1990 geschlossenen Arbeitsvertrags als Tarifangestellter beschäftigt. E…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Der Bewerber um den Polizeidienst und das TattooBild: Der Bewerber um den Polizeidienst und das Tattoo
Der Bewerber um den Polizeidienst und das Tattoo
… solchen Entscheidung seien Polizeibeamte im Land Berlin aber berechtigt, jedenfalls solche Tätowierungen zu tragen, die – wie hier – nach ihrem Sinngehalt nicht gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen; unzulässig seien Tätowierungen, die einen strafbaren Inhalt hätten oder denen ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue zu entnehmen sei. Ob …
Hochmotivierte und spezialisierte polizeiliche Kräfte oder Dienstleister zur Gewinnoptimierung der Wirtschaft?
Hochmotivierte und spezialisierte polizeiliche Kräfte oder Dienstleister zur Gewinnoptimierung der Wirtschaft?
… Wahlversprechen einhalten und umsetzen wollen“, nimmt Buckenhofer CDU/CSU und FDP in die Pflicht. Enttäuscht zeigt sich die GdP Bezirksgruppe Zoll von dem für beamtenrechtliche Fragen zuständigen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU). Hatte dieser jüngst dem GdP-Bundeskongress empfohlen, leisere Töne anzuschlagen verzichtet er jetzt nicht …
Bild: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei SteuerhinterziehungBild: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Steuerhinterziehung
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Steuerhinterziehung
… aus dem Beamtenverhältnis stets in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 – 2 C 16/10). Eine Steuerhinterziehung mit einem Hinterziehungsbetrag in fünfstelliger Höhe hat regelmäßig auch beamtenrechtliche Konsequenzen zur Folge. So hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Beamten um eine Stufe zurückgestuft (§§ 5 Abs. 1 Nr. 4, 9 BDG), weil er an …
Bild: Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer (auch BPersVG)Bild: Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer (auch BPersVG)
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer (auch BPersVG)
… zur Personalratsarbeit. Es werden auch Vertiefungsseminare angeboten. Das jeweilige PersVG steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Telearbeit u.a....). Dabei …
Bild: Entlassung eines Polizeibeamten wegen falscher Angaben zum NebenjobBild: Entlassung eines Polizeibeamten wegen falscher Angaben zum Nebenjob
Entlassung eines Polizeibeamten wegen falscher Angaben zum Nebenjob
… nebenberufliche Tätigkeit wahrgenommen habe, die nach Art und Umfang sowie im Hinblick auf die Dienstunfähigkeit des Beklagten nicht genehmigungsfähig gewesen sei, habe er gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, verstoßen. Zudem habe er die besondere Pflicht eines Polizeibeamten, das Ansehen der Polizei zu wahren, …
Bild: Schulungen für den Personalrat - deutschlandweite Seminare in der BehördeBild: Schulungen für den Personalrat - deutschlandweite Seminare in der Behörde
Schulungen für den Personalrat - deutschlandweite Seminare in der Behörde
… Personalratsarbeit. Natürlich bieten wir auch Vertiefungsseminare an. Das jeweilige PersVG steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Teleheimarbeit u.a....). Dabei …
Bild: TATOO-VERBOT FÜR BEAMTE ? - BREMER CGB GEGEN GESETZESVORHABEN DES BMIBild: TATOO-VERBOT FÜR BEAMTE ? - BREMER CGB GEGEN GESETZESVORHABEN DES BMI
TATOO-VERBOT FÜR BEAMTE ? - BREMER CGB GEGEN GESETZESVORHABEN DES BMI
… ab. Auch im Hinblick auf das Tragen und Zeigen von Tatoos mit nazistischen und rassistischen Symbolen sieht der CGB keine Notwendigkeit für spezielle beamtenrechtliche Regelungen, da das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen und anderen strafbewährten Symbolen und Texten generell verboten ist, Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes …
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
… zur Personalratsarbeit. Es werden auch Vertiefungsseminare angeboten. Das jeweilige PersVG steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Telearbeit u.a....). Dabei …
Bild: Kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene BesoldungBild: Kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene Besoldung
Kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene Besoldung
… bedürfe es einer belastbaren Tatsachengrundlage. Eine solche erscheine bei ganz vom Dienst freigestellten Personalratsmitgliedern nahezu ausgeschlossen. Anerkannte fiktionale beamtenrechtliche Instrumente könnten sie nicht ersetzen. Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot finde hier seine Grenze. Anderes komme ausnahmsweise nur dann …
Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Bundeskabinett beschließt Strukturen für beamtenrechtliche GrundregelnBild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Bundeskabinett beschließt Strukturen für beamtenrechtliche Grundregeln
1ARATGEBERRECHT informiert: Bundeskabinett beschließt Strukturen für beamtenrechtliche Grundregeln
… der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen für eine bundeseinheitliche Anwendung der beamtenrechtlichen Grundregeln festgelegt werden. Damit sollen die Einheit des Beamtenrechts und die länderübergreifende Mobilität im Interesse der Dienstherren und der Beamtinnen und Beamten …
Sie lesen gerade: Polizei - Beamtenrechtliche Konkurrentennebenklage