(openPR) Hamburg, 16. Januar 2013 - Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Hamburger Transparenzgesetzes hat Schulsenator Rabe die Herausgabe der Vergleichsaufgaben der Lernstandserhebungen LAU 13 aus dem Jahr 2005 und KESS 12 aus dem Jahr 2011 trotz Vorliegens einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verweigert. Noch im November hatte Rabe öffentlich behauptet, aus dem Vergleich dieser Untersuchungen lasse sich ableiten, dass Abiturienten im verkürzten Gymnasium (G8) angeblich teilweise bessere Leistungen erzielen würden. Der Abgeordnete und Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl wirft Rabe einen Täuschungsversuch vor und hat Beschwerde bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft eingelegt.
"Die zeitgleich mit den Lernstandserhebungen durchgeführten objektiven Vergleichsaufgaben z. B. im Fach Englisch mit dem TOEFL-Test und in Mathematik haben bei den Abiturienten im verkürzten G8-Gymnasium im KESS 12-Jahrgang trotz einer verstärkten Belegung dieser Fächer in der Profiloberstufe zu schlechteren Ergebnissen im Vergleich zu den G9-Abiturienten im LAU 13-Jahrgang im Jahr 2005 geführt" erläutert der (parteilose) Abgeordnete der CDU-Fraktion Dr. Walter Scheuerl die bisher bekannt gewordenen Teilergebnisse der Vergleichsuntersuchungen.
"Senator Rabe verhält sich wie ein beim Spicken ertappter Schüler, der sich weigert, seinen Spickzettel vorzuzeigen. Die Weigerung von Senator Rabe, die Vergleichsaufgaben aus den Jahren 2005 und 2011 im Rahmen meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage nach Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung vorzulegen, stellt aber auch eine Missachtung des Parlaments dar und verletzt das im Oktober in Kraft getretene Hamburger Transparenzgesetz" kommentiert Dr. Scheuerl das Verhalten des Schulsenators.
Am Dienstag hat Scheuerl formell Beschwerde bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit (SPD), eingelegt.













