(openPR) Wir hatten schon über das Urteil des OLG Köln berichtet ( bit.ly/XyATSi ) und jetzt hat der BGH in der Revision das Urteil bestätigt: Ein Lieferdienst muss für in Fertigverpackungen verpackte Waren (also zum Beispiel Getränke oder Eiscreme) in seinem Bestellflyer neben dem Endpreis auch den Grundpreis angeben (also zum Beispiel die Umrechung, was das Getränk oder die Eiscreme pro Liter kostet).
(BGH, Urteil vom 28.06.2012, Aktenzeichen I ZR 110/11)
Unsere Meinung
Das Urteil ist konsequent, steht die Pflicht zur Angabe des Grundpreises doch in der Preisangabenverordnung (§ 2 Absatz 1 PAngV). Nur durch die Lieferung der Ware entfällt diese Pflicht nicht, so der BGH.
Damit dürften – nach unserer Erfahrung – fast alle aktuell im Umlauf befindlichen Bestellflyer abmahnfähig sein.
Jeder Lieferdienst sollte also schnell reagieren und den Grundpreis ergänzen. Sonst droht eine teure Abmahnung.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt
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Nicht nur bei Regen, auch im Winter ist der Boden oft nass. Meistens ist damit auch der Boden im Eingangsbereich einer Location, eines Supermarktes, einer Apotheke usw. betroffen. Passiert es, dass ein Besucher ausrutscht, stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer bzw. Veranstalter das hätte verhindern müssen (und können).
Die Gerichte unterscheiden tatsächlich:
Muss der durchschnittlich aufmerksame Gast ggf. damit rechnen, dass es im Eingangsbereich rutschig ist? Z.B. weil es draußen regnet oder schneit und damit auf der Hand liegt, das…
Erhebliche Änderungen kommen im Reiserecht auf uns zu, d.h. für alle, die als Reiseveranstalter, Reisevermittler o.Ä. tätig sind.
Hier ein paar der wesentlichen Änderungen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden:
Anwendbarkeit des Reiserechts
Der Begriff „Pauschalreisevertrag“ wird künftig anstelle des „Reisevertrages“ gelten.
Die besonderen Vorschriften über Pauschalreiseverträge (siehe ab § 651a BGB-E) sollen künftig ausdrücklich nicht gelten für Reisen (siehe § 651a Absatz 4 BGB-E), die
• nur gelegentlich, nicht zum …
Der Berliner Getränke Lieferdienst A&O Getränke ist mit seinem neuen Berlin Getränke Lieferdienst Blog online gegangen. Zur Feier der Blog-Eröffnung in Spree-Athen gibt es eine Spreequell Aktion im A&O-Blog. Spreequell ist ein regionales Produkt - Quellort ist das südliche Brandenburg. Der Berliner Getränke Lieferdienst A&O Getränke feiert …
… das schöne Bild der Anzeige oder der Webseite o.Ä. zerstören.
Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit einer 2-Millimeter-Schriftgröße zu beschäftigen, und zwar bei der so genannten Grundpreisangabe: Im Supermarkt muss der Verkäufer „deutlich lesbar“ einen Grundpreis angeben, was bspw. das Kilo oder 100 Gramm kosten.
In dem Fall war der Grundpreis aber …
… Verpackungen mit 300 Gramm und mit 750 Gramm gibt, dann ist durch die jeweilige Angabe, was der Inhalt pro Kilogramm kostet, der Preisvergleich einfacher.
Diese Grundpreisangabe muss in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis erfolgen. Und: Natürlich muss der Grundpreis auch deutlich lesbar sein.
Der Bundesgerichtshof hatte jetzt zu entscheiden, ob eine …
… Unternehmen schon jetzt knapp 10.000 Restaurants und sind so die Nummer 1 in Europa. Bis 2025 wollen sie ihre Marktführerschaft weiter ausbauen und 25.000 Lieferdienst-Restaurants unabhängig machen.OrderYOYO und app smart haben eine Vereinbarung getroffen, durch die beide Unternehmen in einer Transaktion zusammengeführt werden. OrderYOYO wird im Zuge dessen …
Meyer Menü - Der hochwertige Menüservice
Gesundes Essen von einem Lieferdienst klingt irgendwie als wäre es ausgeschlossen, denn wir alle denken bei Lieferdienst immer an Fast Food. Doch Meyer Menü setzt vor allem auf Eines – gesundes Essen, schonend zubereitet. Meyer Menü liefert leckere Mittagsmenüs in die Kita, in die Schule, in das Büro oder in Ihr …
… des Endpreises sowie zur Angabe des Grundpreises verpflichtet ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierzu einen kleinen Leitfaden zur Verfügung.
Frage 1: Wozu dient die Grundpreisangabe überhaupt?
Der Gesetzgeber versprach sich von der Angabe des Grundpreises in erster Linie transparente Preise und damit folglich eine Förderung des Wettbewerbs. Er ging …
Mit der pizza.de Applikation überall schnell und einfach den passenden Lieferdienst finden.
Braunschweig, 31. August 2011 – Nach dem erfolgreichen Launch der pizza.de iPhone Applikation (kurz: „App“) im Juni letzten Jahres haben jetzt auch Android-Nutzer überall und jederzeit Zugriff auf die Auswahl aus über 7.500 Lieferdiensten in ganz Deutschland. …
Knusprig, frisch und heiß - so sollte eine Pizza sein, auch wenn man sie sich nach Hause bestellt. Ein Lieferdienst geht nun auf Nummer sicher und hat das Pizza-Fahrzeug der Zukunft für echte Pizza-Fans konstruiert.
Nerdys Pizza bringt als erster Lieferdienst, den Steinofen auf die Straße. Deswegen hat das deutsche Unternehmen den neuen Transporter Qube …
… Möglichkeiten des World Wide Webs schien es nur eine logische Konsequenz zu sein, dass bald auch über das Internet mit den entsprechenden Lieferdiensten und Pizzaservices Kontakt aufgenommen werden konnte. Das renommierte Online-Portal auf http://pizzazuhause.de/ ermöglicht eben dies und bietet zusätzlich eine übersichtliche Bewertungs-Funktion aller …
… sich, ihre private Adresse auf Gastronomie-Portalen preiszugeben. Zum Telefonhörer greifen jedoch immer noch 72 Prozent. Nur gute 13 Prozent der Verbraucher geben an, keine Lieferdienste in Anspruch zu nehmen oder Ihre Speisen selber abzuholen.
Außerdem wurden die Verbraucher befragt, wie Sie auf einen Lieferservice aufmerksam werden. Nur vier Prozent …
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