(openPR) Stuttgart, 08. Januar 2013 - Ab dem 01.01.2013 ist es endlich soweit: das neue Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) startet. Ab dem kommenden Jahr gehören Lohnsteuerkarten wohl endgültig der Vergangenheit an. Bei dem neuen Verfahren, das bereits vor einem Jahr hätte eingeführt werden sollen, werden alle für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Zur Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ruft der Arbeitgeber dann die dort gespeicherten Daten ab. Die Lohnsteuerkarten werden somit überflüssig.
Im Vorfeld sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob beim Lohnsteuerabzug bisher Freibeträge berücksichtigt wurden. Während in den vergangenen beiden Jahren die Freibeträge automatisch ins Folgejahr übernommen wurden, müssen im Zuge der Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ die Freibeträge für 2013 neu beantragt werden! Wenn zum Beispiel ein volljähriges Kind oder die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden sollen, muss noch dieses Jahr gehandelt werden (Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit).
Für die Eintragung von Freibeträgen ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein Lohnsteuerermäßigungsantrag zu stellen. Dieses leitet die geänderten Daten dann an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Lohnsteuerermäßigungsanträge aus dem Internet herunter geladen werden können. Gerne übernimmt Ihr Ansprechpartner bei der RTS die Arbeit für Sie und ist bei Fragen selbstverständlich jederzeit für Sie da.









