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Vorwärts, rückwärts, seitwärts: ELStAM kommt...später!

(openPR) Während derzeit über 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland Informationsbriefe zum neuen Verfahren "Elektronische LohnSteuerabzugsMerkmale" (ELStAM) erhalten, zieht das Bundes-Finanzministerium die Notbremse: ELStAM komme, doch doch! – nur nicht wie geplant zum 01.01.2012, sondern unbestimmte Zeit später.



Nürnberg, 10.11.2011 - Gerade erst wurden an alle Arbeitnehmer in Deutschland Infobriefe versendet, die über die in der neuen zentralen ELStAM-Datenbank gespeicherten persönlichen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale informieren. Diese Datenbank soll künftig die alten Papp-Lohnsteuerkarten ersetzen: statt auf die Karten zu schauen, sollen Arbeitgeber bei der Lohnberechnung dann auf elektronischem Wege die Datenbank abfragen. Soweit die Theorie. Doch in der Praxis klappt das Verfahren noch nicht so reibungslos wie notwendig, weshalb das Bundesministerium der Finanzen nun die Reißleine gezogen hat: das elektronische Verfahren werde nicht, wie geplant zum 1. Januar 2012 starten, sondern erst später. Wobei "später" möglicherweise der 01.04.2012 sei, sicher ist dies aber keineswegs.

Grund für die Verschiebung sind allerdings nicht nur technische Probleme bei der Softwareentwickung. Auch die bereits erfassten Daten scheinen so viele Fehler aufzuweisen, dass die Korrekturprozesse erheblich umfangreicher ausfallen als geplant.

Bereits im Oktober prophezeite Rolf Reisiger, Vorstand des bundesweit mit über 100 Beratungsstellen vertretenen "Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V.": "Bei der elektronischen Erfassung von über 40 Mio. Steuerdatensätzen in das neue Zentralregister haben sich sicherlich hier und dort auch einmal Fehler eingeschlichen." Er riet darum allen Arbeitnehmern, sich das Infoschreiben genau anzusehen und die Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Und wirklich vermeldet nun der Bund der deutschen Steuerzahler: "Viele Daten waren aber fehlerhaft, sodass es nun zunächst zu einer Korrektur der Daten kommen muss."

Wer es bislang versäumt hat, sollte daher jetzt die Angaben im Infobrief über die in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten noch einmal prüfen - und bei Fehlern eine Korrektur beantragen. Gleiches gilt für bislang eingetragene Freibeträge, beispielsweise bei Werbungskosten, Behindertenfreibeträgen, Kindern über 18 Jahren oder Sonderausgaben.

Als Service für seine Mitglieder sowie alle anderen Arbeitnehmer hat der "Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V."“ die Links auf die notwendigen Formulare zur Datenkorrektur sowie zur Beantragung von antragsgebundenen Freibeträgen auf seiner Website www.dlh-online.de zusammengestellt. Interessierte finden hier zudem ganz bequem die nächstgelegene Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins. Individuell und vor Ort ermitteln dort die professionellen Berater, für wen sich der Eintrag von Freibeträgen lohnt. Sie helfen beim Ausfüllen der Formulare und stehen auch zum Jahreswechsel bei der Lohnsteuererklärung zur Seite - notfalls sogar bis hin zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt vor Gericht.

Das alles ist für Mitglieder kostenlos, weshalb sich die Mitgliedschaft angesichts der niedrigen und sozial gestaffelten Jahresbeiträge ab € 45,- gleich mehrfach lohnt.

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