openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ELStAM startet 2013 - Freibeträge eintragen lassen

Bild: ELStAM startet 2013 - Freibeträge eintragen lassen

(openPR) Stuttgart, 08. Januar 2013 - Ab dem 01.01.2013 ist es endlich soweit: das neue Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) startet. Ab dem kommenden Jahr gehören Lohnsteuerkarten wohl endgültig der Vergangenheit an. Bei dem neuen Verfahren, das bereits vor einem Jahr hätte eingeführt werden sollen, werden alle für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Zur Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ruft der Arbeitgeber dann die dort gespeicherten Daten ab. Die Lohnsteuerkarten werden somit überflüssig.

Im Vorfeld sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob beim Lohnsteuerabzug bisher Freibeträge berücksichtigt wurden. Während in den vergangenen beiden Jahren die Freibeträge automatisch ins Folgejahr übernommen wurden, müssen im Zuge der Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ die Freibeträge für 2013 neu beantragt werden! Wenn zum Beispiel ein volljähriges Kind oder die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden sollen, muss noch dieses Jahr gehandelt werden (Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit).

Für die Eintragung von Freibeträgen ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein Lohnsteuerermäßigungsantrag zu stellen. Dieses leitet die geänderten Daten dann an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Lohnsteuerermäßigungsanträge aus dem Internet herunter geladen werden können. Gerne übernimmt Ihr Ansprechpartner bei der RTS die Arbeit für Sie und ist bei Fragen selbstverständlich jederzeit für Sie da.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 689847
 1081

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „ELStAM startet 2013 - Freibeträge eintragen lassen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RTS • Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Unternehmensberater

Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG. Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Bild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-GeschäftsführerBild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…

Das könnte Sie auch interessieren:

Vorwärts, rückwärts, seitwärts: ELStAM kommt...später!
Vorwärts, rückwärts, seitwärts: ELStAM kommt...später!
… über die in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten noch einmal prüfen - und bei Fehlern eine Korrektur beantragen. Gleiches gilt für bislang eingetragene Freibeträge, beispielsweise bei Werbungskosten, Behindertenfreibeträgen, Kindern über 18 Jahren oder Sonderausgaben. Als Service für seine Mitglieder sowie alle anderen Arbeitnehmer hat der "Deutsche …
Bild: Datenbank ELStAM: Lohnsteurabzug 2013Bild: Datenbank ELStAM: Lohnsteurabzug 2013
Datenbank ELStAM: Lohnsteurabzug 2013
… dass das Ableben eines Ehegatten vom Standesamt erfasst und an die Datenbank gemeldet wird. Eine Änderung der Steuerklasse soll dann automatisch erfolgen. Stichwort Freibeträge: Wird ein für 2012 maßgebender Freibetrag für 2013 automatisch übernommen? Beim Papierverfahren wird der Freibetrag automatisch übernommen. Falls dieser noch stimmt, muss der …
Bild: Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-StartBild: Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Start
Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Start
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden. „Nach mehreren fehlgeschlagenen Anläufen sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) am 1. November 2012 offiziell gestartet“, sagt Natalia Roth, Steuerfachwirtin bei der Regensburger …
Kleiner Ratgeber der Immovaria GmbH für Lohnsteuerzahler 2011
Kleiner Ratgeber der Immovaria GmbH für Lohnsteuerzahler 2011
… das Jahr 2011 Anwendung findet. Arbeitgeber dürfen die Karte somit nicht Ende 2010 vernichten sondern behalten; diese behalten ihre Gültigkeit noch für ein weiteres Jahr. Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte für 2010 eingetragen wurden, werden automatisch in das Jahr 2011 übernommen. Soll für das Jahr 2011 erstmalig ein Freibetrag eingetragen werden …
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS startet Anfang 2013 ELStAM-Testphase mit Pilotkunden
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS startet Anfang 2013 ELStAM-Testphase mit Pilotkunden
… Kunden nutzen. Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Ab Jahresbeginn 2013 können Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie zum Beispiel die Steuerklasse und Freibeträge, elektronisch aus einer zentralen Datenbank abrufen. Hierzu müssen die Arbeitgeber ihre Software und die betrieblichen Abläufe anpassen. Zeit dafür haben …
Die neue elektronische Lohnsteuerkarte enthält alle Lohnsteuer-Merkmale - außer Freibeträgen
Die neue elektronische Lohnsteuerkarte enthält alle Lohnsteuer-Merkmale - außer Freibeträgen
… bekannt sind. Doch wer das Schreiben nach dem Motto „das wird schon alles seine Richtigkeit haben“ ungeprüft ablegt, verschenkt womöglich bares Geld. Denn Steuer-Freibeträge gelten nicht automatisch weiter, sondern müssen neu beantragt werden! Nürnberg, 21.10.2011 – Der Abschied von der schönen bunten Papp-Lohnsteuerkarte geht in die letzte Runde: Nachdem …
Bild: ELStAM-Hinweise für ArbeitnehmerBild: ELStAM-Hinweise für Arbeitnehmer
ELStAM-Hinweise für Arbeitnehmer
Die elektronische Lohnsteuerkarte hat für Arbeitnehmer verschiedene Auswirkungen, insbesondere bei den Freibeträgen. „Auch wenn in erster Linie die Arbeitgeber die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) umsetzen müssen, hat die ´elektronische Lohnsteuerkarte´ doch ebenso Folgen für Arbeitnehmer“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt …
Exact: So gelingt die Umstellung auf ELStAM
Exact: So gelingt die Umstellung auf ELStAM
… reibungslosen Ablauf gewährleisten können, rät Exact Software Deutschland, Spezialist für Software und Service rund um die Entgeltabrechnung, einige Vorbereitungen zu treffen: • Neubeantragung von Freibeträgen vor dem Start des Verfahrens: Bei der erstmaligen Anmeldung des Arbeitgebers bei der ELStAM-Datenbank müssen alle bis zum Start des Verfahrens gültigen …
Bild: Jetzt doch: Die elektronische Lohnsteuerkarte kommtBild: Jetzt doch: Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
Jetzt doch: Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
… prüfen und bei Bedarf korrigieren Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie zum Beispiel Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Kinderzahl oder sonstige Freibeträge elektronisch erfasst und in einer Datenbank hinterlegt. Durch die Umstellung verlieren Lohnsteuer-Freibeträge, die in den letzten zwei Jahren übergangsweise …
Datenbank ELStAM: Lohnsteuerabzug 2012
Datenbank ELStAM: Lohnsteuerabzug 2012
… bevorstehenden Infoschreiben der Finanzämter prüfen. Eine elektronische Abfrage über das ELSTER-Portal ist vorgesehen. • Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zählen: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibeträge und das Kirchensteuermerkmal. • Änderungen müssen bei den Finanzämtern beantragt werden. • Die Arbeitnehmer sind künftig selbst verantwortlich für die …
Sie lesen gerade: ELStAM startet 2013 - Freibeträge eintragen lassen