(openPR) Ist ein Kunde einer Bank Käufer und verkauft einen Gegenstand später weiter, dann muss die Bank die Gutschrift aus diesem Weiterverkauf nicht ohne weiteres an den Erstverkäufer weiterleiten. Anders ist dies nur, wenn der Käufer seiner Bank den Auftrag zur Weiterleitung erteilte. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 13.12.2012.
Hintergrund ist, dass die Klägerin eine andere Firma mit Computerprodukten belieferte. Diese Firma verkaufte die Computerprodukte an eine Berufsschule weiter. Und somit konnte die Firma einen Kaufpreis von der Berufsschule verlangen, was sie an die Klägerin weiterleiten sollte. Die Firma geriet in Insolvenz. Die Bank verrechnete daraufhin den Zahlungseingang der Berufsschule mit Belastungen des Firmen-Kontos.
Die Klägerin vertrat die Auffassung, die beklagte Bank müsse das durch die Berufsschule eingegangene Geld an sie auszahlen.
Die Richter des OLG teilten nicht die Ansicht der Vorinstanz. Die Klägerin kann nicht die Auszahlung des Geldbetrages verlangen. Laut Gericht sollte die Klägerin nur Ansprüche der Firma gegen die Berufsschule erhalten. Nicht erfasst waren Ansprüche der Firma gegen die Bank, nachdem die Berufsschule bezahlt hatte. Ferner verletzte die Bank nicht ihre Kontrollpflichten, weil diese gerade nach dem Vertrag nicht bestehen sollten. “Es ist ein Dilemma. Vereinbaren zwei, dass eine Bank keine Kontrollpflichten und Haftung haben soll, dann muss die Bank die Gutschrift bei Auftrag weiterleiten. Dann entbinden die Parteien aber auch die Bank des Käufers von Kontrollpflichten“, erklärt der Osnabrücker Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus Osnabrück. Würde diese Vereinbarung nicht getroffen, könnte die Bank dann aber dem Weiterleitungsauftrag eigene Ansprüche entgegenhalten, bringt der Rechtsanwalt Tim Oehler die Zwangslage auf den Punkt.
Anzumerken bleibt, dass eine Bank mit Kontrollpflichten sehr wohl haften kann. “Die Bank müsste leichtfertig verkennen, dass die Zahlung nicht dem Kunden zusteht“, gibt der Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarkrecht Tim Oehler als abschließenden Tipp mit auf den Weg.
OLG Nürnberg: Urteil vom 13.11.2012 - 14 U 2259/11












