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Sachverständige: 5 Arten der Schriftform

23.11.201214:03 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Dass ein Gutachten nicht immer sinnvoll und auch nicht notwendig ist, sollen die nachfolgenden Hinweise zeigen. Doch welche schriftlichen Formen sind bei Sachverständigen üblich?

1. Der Brief
Das ist die einfachste Form einer schriftlichen Ausarbeitung. Diese bietet sich dann an, wenn es nur eines „2-Zeilers“ bedarf.
Beispiel: Der Bauherr sieht die Ordnungsmäßigkeit der Ausführung ein uns zieht seine Mängelrüge zurück.


2. Der Prüfbericht
Eine Sonderform der schriftlichen Ausarbeitung.
Dem SV werden Proben zur Verfügung gestellt, welche er nach bestimmten Kriterien auf ihre Materialeigen-schaften überprüft.
Prüfbericht = kurze, aussagefähige Form ermittelter Prüfungsergebnisse sowie eine Bewertung.

3. Die Berichterstattung
Der Sachverständige war vor Ort, hat seine Feststellungen gemacht und diese auch dokumentiert. Es bedarf in diesem Fall keiner umfangreichen Zitate aus mitgeltenden Regelwerken, um die Bewertung des SV zu stützen.
Die sich in extrahierter Form in einer Berichterstattung widerspiegelnden Aspekte können bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt als (umfangreicheres) Gutachten ausgearbeitet werden.

4. Die Gutachterliche Stellungnahme
Diese Form der Ausarbeitung bezieht sich auf die Bewertung einer theoretischen Ausgangssituation bzw. auf Gegebenheiten, welche der Sachverständige jedoch nicht selbst ermittelt hat, weil ein Ortstermin nicht durchgeführt wurde.

5. Das Gutachten
Unabhängig davon, für wen bzw. welche Behörde ein Gutachten ggf. erstellt wird gilt: ein Gutachten muss objektiv, in sich schlüssig, strukturiert und für den Laien verständlich aufgebaut sein. Die Zusammenhänge werden detailliert und nachvollziehbar aufgeführt.
Sämtliche mitgeltenden Regelwerke wie Normen und Merkblätter von einschlägigen Fachverbänden, aber auch z.B. das Bautagebuch, Mitteilungen zwischen den Parteien, Lieferscheine, Protokolle und Produkt-datenblätter werden in die Ausarbeitung einbezogen.

Fazit:
Es ist nicht in jedem Fall notwendig, ein Gutachten zu beauftragen. Auch andere, knapper gehaltene Ausarbeitungen können möglicherweise vollkommen ausreichend sein. Ein Aspekt, welcher sich auch in den Kosten für einen Sachverständigen bemerkbar macht.

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