(openPR) Der November ist nicht nur der letzte Monat im Kirchenjahr, sondern auch ein Monat der Besinnung und der Gedenktage, deren letzter der Totensonntag ist. Sichtbarer Ausdruck des Gedenkens sind die geschmückten Gräber auf den Friedhöfen – oft das Werk der geschickten Hände von Friedhofsgärtnern. Diese bereiten nun auch die Grabstätten für den Winter vor.
Dabei ist diese so genannte „Winterabdeckung“ des Grabes durch den Friedhofsgärtner durchaus keine schmucklose Angelegenheit, wie der Begriff es vermuten ließe – ganz im Gegenteil: „Zu den Gedenktagen legen wir für unsere Kunden zum Beispiel bunte Beete an mit Beiwerk wie Heuchera, Gräsern und Sommerheide. Manche wünschen auch das klassische Winterbeet, das wir individuell gestalten mit Mustern aus Tannenzweigen, Wacholder und Moosstreifen, der Kopf des Beetes wird verziert mit Eriken, Gräsern, Tannenzapfen und Exoten“, beschreibt Roland Wagner, Marketingverantwortlicher beim Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF), die vielfältigen Möglichkeiten der Winterabdeckung.
Die Winterabdeckung ist Bestandteil einer ganzjährigen Grabpflege durch den Friedhofsgärtner, der seine Kunden beispielsweise im Rahmen einer Dauergrabpflege betreut. Aber auch Angehörige, die das Grab eines Verstorbenen selbst pflegen, können die Hilfe und Beratung des Profis in Anspruch nehmen. Viele von ihnen wissen dabei die kreativ gestalteten Produkte aus der Friedhofsgärtnerei zu schätzen: von kunstvoll gestalteten Gestecken, Kränzen und Grabschalen bis hin zu kleinen Weihnachtsbäumen und Christrosentöpfen. Denn mit diesen Kreationen ist das Grab auch im Winter schön geschmückt.
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Über das Unternehmen
Der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF)
Von den bundesweit rund 7.000 Gärtnereien, die auch friedhofsgärtnerische Leistungen anbieten, machen gut 2.200 einen Umsatz von über 50% mit der Friedhofsgärtnerei. Sie sind über die 16 Landesfachgruppen der einzelnen Gartenbau-Landesverbände im Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) zusammengeschlossen. Gut 4.000 Friedhofsgärtnereien sind mittlerweile als Dauergrabpflege-Vertragsgärtner einer der regionalen Treuhandstellen für Dauergrabpflege oder als Mitglied einer der Friedhofsgärtner-Genossenschaften tätig. Die 24 bundesweit verteilten Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen für Dauergrabpflege sind wichtige Ansprechpartner für Friedhofsverwaltungen, Notare, Nachlasspfleger etc. Sie haben sich in der Arbeitsgemeinschaft Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen (ARGE) zusammengeschlossen und verwalten mittlerweile rund 250.000 Dauergrabpflegeverträge mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 16 Jahren. Das Ziel des Bundes deutscher Friedhofsgärtner ist in erster Linie die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz seiner Mitgliedsbetriebe. Darüber hinaus soll im Interesse der Bevölkerung unsere über Jahrzehnte gewachsene Friedhofskultur erhalten werden, damit es auch zukünftig grüne, blühende Friedhöfe gibt, die der letzte Ruheort für die Toten und eine wichtige Begegnungsstätte für die Lebenden darstellen sowie insbesondere in Ballungsgebieten eine wichtige ökologische Funktion als Grünraum erfüllen.