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Wider die Scheinheiligkeit

30.10.201208:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Cleverer Ausweg
Legitim ist manches nicht
worauf der Mensch erpicht.
Doch in seiner Seelenqual
findet er den Weg der Wahl:
was legitim nicht geht,
geht ja oft legal!
(Prof. Querulix)

Betrachtet man das peinliche Gezerre unserer sogenannten Volksvertreter um die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte (die bei etlichen von ihnen wohl eher die Haupteinkünfte sind), fragt man sich unwillkürlich nach der Moral der herrschenden Klasse. „Mensch, erkenne dich selbst, dann weißt du alles“, forderte einst der weise Sokrates. Die griechische Kultur ist gegenwärtig anscheinend nicht zum erstenmal auf den Hund gekommen.



Bei uns in Deutschland sieht es natürlich viel besser aus. Dennoch: „Menschen, Sklaven ihrer eingebildeten Bedürfnisse, werden von der Gier am unbarmherzigsten gehalten.“ (Prof. Querulix, Volksmund) Das gilt auch für die Deutschen und erfahrungsgemäß ganz besonders für diejenigen, die – mit oder ohne formales Mandat – über unser Land verfügen. Die scheinheilige Diskussion der politischen Klasse über die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten ist nicht nur peinlich, sie ist erschreckend, weil sie genau in moralischen und sozialen Abgründe blicken läßt, in die unsere Gesellschaft zu stürzen beginnt.

Die Abgeordneten, die mit allen möglichen Tricks und Finten versuchen, Transparenz bei den Nebeneinkünften zu verhindern, werden ihre Gründe haben. Wer will schon offen zugeben, daß er seine privilegierte Position statt zur Förderung des allgemeinen Wohls – wie es seine Pflicht wäre – zur Begünstigung von Sonderinteressen nutzt? Aber wir wissen doch, in welchem erschreckend hohen Umfang politisches Handeln durch Lobbyvereine beeinflußt wird, die alles daransetzen, Politiker vor den Karren ihrer Eigeninteressen zu spannen. Das kann bis zur „Hilfe“ bei der Formulierung von Gesetzen gehen. Wer viel Geld investieren kann, ist dabei klar im Vorteil. „Arm ist, wer sich keine Politiker kaufen kann.“ (Prof. Querulix) Das gilt leider auch in unserem Lande.

Unter den Blinden sind aber bekanntermaßen die Einäugigen Könige, sodaß sich die politische Klasse und ihre Corona angesichts der korrupten Verhältnisse in anderen Ländern relativ gut fühlen kann. Der unvoreingenommene Betrachter muß sich beim Rückblick auf die letzten 30 Jahre allerdings große Sorgen machen. Die Sonderinteressen sind in unserer beutekapitalistischen Lobbydemokratur kräftig auf dem Vormarsch, das allgemeine Wohl interessiert die Herrschenden nur noch am Rande. Das wird schon seit vielen Jahren bei der Steuer- und Sozialgesetzgebung deutlich und zuletzt wieder bei gesetzgeberischen Aktivitäten zur zeitlichen Streckung der Banken- und Staatschuldenkrise, um nur zwei Politikbereiche zu nennen, an denen das immer schnellere Abrutschen unserer Gesellschaft in Verhältnisse deutlich wird, wie wir sie aus Schwellenländern kennen.

Daß zum Beispiel die Südländer nur mit der Notenpresse im Euro gehalten werden können, ist fachkundigen seit langem klar. Warum eiern die Politiker aber so herum, statt das klar zu sagen und dann aber durch eine entsprechende Steuer- und Sozialpolitik konsequent dafür zu sorgen, daß nicht die „kleinen Leute“ die Zeche zahlen, sondern diejenigen, die in den vergangenen Jahren von den falschen politischen Weichenstellungen profitiert bzw. die Banken- und Staatsschuldenkrise verursacht haben? Da kommen wieder die Sonderinteressen ins Spiel und das Recht des Souveräns – des Volkes – zu wissen, wer außer dem Steuerzahler Abgeordnete bezahlt.

Es gibt kein Argument für die Verschleierung von Nebeneinkünften. Deshalb sollte die Offenlegung uneingeschränkt vorgeschrieben werden. Verstöße dagegen sollten mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen bestraft werden, statt legale „Auswege“ für illegitimes Handeln zu eröffnen. Niemand ist gezwungen, ein Abgeordnetenmandat anzunehmen. Wer meint, seine geschäftlichen Verbindungen geheimhalten zu müssen, soll das als Bürgerin oder Bürger tun wie die Mehrheit seiner Millionen Mitbürger und Mitbürgerinnen auch und nicht nach den Privilegien des Abgeordnetendaseins greifen.

Sonderinteressen haben im Bundestag sowie in den Landtagen nichts zu suchen. Unsere Demokratie verkommt zur Lobbydemokratur, wenn Sonderinteressen weiterhin bestimmenden Einfluß auf die Gesetzgebung haben. Abgeordnete erhalten ihre Privilegien allein und gerade deshalb, weil sie uneingeschränkt dem Volk dienen und dessen Wohl fördern sollen – auch gegen Sonderinteressen. Gemäß Grundgesetz sind sie nur ihrem Gewissen verantwortlich. Die Lebenserfahrung zeigt aber, daß „Gewissen“ kein Wertbegriff ist, sondern durchaus illegitimes Verhalten zuläßt. Wir sollten dringend darüber nachdenken, die Abgeordneten dem allgemeinen Wohl zu verpflichten und dafür eindeutige Kriterien aufstellen, an denen die Qualität politischer Maßnahmen gemessen werden kann.

Es gibt kein vernünftiges Argument gegen die uneingeschränkte Transparenz der Einkommen von Abgeordneten. Wenn sie nicht endlich beschlossen wird – und das ist zu befürchten – ist das ein weiterer Sargnagel für die Glaubwürdigkeit unseres politischen Systems.

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