openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vorsicht beim Rangrücktritt

Bild: Vorsicht beim Rangrücktritt

(openPR) Stuttgart, 02. Oktober 2012 - Um die Insolvenz bei einer vorliegenden Überschuldung einer GmbH zu vermeiden, werden oft zwei bilanztechnische Möglichkeiten des Gesellschafters angewendet, um die Überschuldung und damit die Insolvenz zu überwinden: Entweder der Gesellschafter versieht seine Forderungen an die GmbH mit einem Rangrücktritt oder er verzichtet auf seine Forderungen gegen Besserungsabrede, d. h. erst wenn es der Gesellschaft wieder besser geht, darf er die Tilgung seiner Forderungen verlangen. Beide Maßnahmen führen dazu, dass die Gesellschafter-Verbindlichkeiten in einer Überschuldungsbilanz nicht mehr als Schuldposten zu berücksichtigen sind.



In steuerlicher Hinsicht haben die beiden Maßnahmen unterschiedliche Auswirkungen:
•Bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein muss die Verbindlichkeit in der Überschuldungs- und Steuerbilanz der GmbH ertragswirksam aufgelöst werden. Es kann ein steuerlicher Gewinn entstehen, der aber - soweit die Forderung des Gesellschafters noch werthaltig war - auf Gesellschafterebene teilweise kompensiert werden kann.
•Bei einem Rangrücktritt wird durch eine sog. qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung der Ausweis der Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz vermieden (Auf die Frage, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rangrücktritt handelt, kommt es nach Inkrafttreten des MoMiG nicht mehr an). Das bedeutet, dass aus insolvenzrechtlicher Sicht der Gläubiger erklären muss, dass er wegen seiner Forderung erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gesellschafts-Gläubiger und – bis zur Abwendung der Krise – auch nicht vor, sondern nur zugleich mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt werden möchte. Unter Umständen bleibt die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz stehen und der steuerliche Gewinn kann somit vermieden werden.

Steuerlich können sich durch Rangrücktrittsvereinbarungen Probleme ergeben. Eine Verbindlichkeit darf in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden, wenn sie nur zu erfüllen ist, soweit künftig Einnahmen und Gewinne anfallen. Dies könnte bei Rangrücktrittsvereinbarungen der Fall sein, d. h. die Verbindlichkeit müsste ertragswirksam aufgelöst werden. Um das zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung bereits darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Formu¬lierung der Vereinbarung notwendig ist. Die Rangrücktrittsvereinbarung muss dazu die zusätzliche Vereinbarung enthalten, dass die Schuld aus entstehenden Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen getilgt werden kann. Auf die Tilgungsmöglichkeit „aus sonstigem freien Vermögen“ wird ausdrücklich hingewiesen.

Nun sorgt ein aktuelles BFH-Urteil für Unruhe, denn der BFH entschied trotz qualifiziertem Rangrücktritt, die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz aufzulösen. Die dem Urteil zugrundeliegende Vereinbarung sah vor, dass die Verbindlichkeit nur aus künftigen Jahresüberschüssen und einem eventuellen Liquidationserlös zu bedienen sei. Eine Vereinbarung bezüglich der „Tilgung aus sonstigem freien Vermögen“ fehlte. Der BFH rückte die vereinbarte Klausel in die Nähe eines Forderungsverzichts gegen Besserungsschein und bejahte die erfolgswirksame Auflösung der Verbindlichkeit. Es fehle an der gegenwärtigen wirtschaftlichen Belastung des Schuldners am Bilanzstichtag.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 667845
 792

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vorsicht beim Rangrücktritt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RTS • Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Unternehmensberater

Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG. Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Bild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-GeschäftsführerBild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Unister ("fluege.de") ohne Bilanz?Bild: Unister ("fluege.de") ohne Bilanz?
Unister ("fluege.de") ohne Bilanz?
… angekündigt. Zum Jahresende 2011 war die Gesellschaft bilanziell mit zwei Millionen Euro überschuldet. Ein Kreditgeber aus dem Bereich der Unister-Gruppe hatte deshalb einen Rangrücktritt erklärt. Auch hierzu wollte Unister-Sprecher Korosides auf Anfrage ebenfalls nichts sagen. Dagegen verkündet Unister in einer Pressemitteilung aus dem Januar 2014 …
Bild: Handelsrecht / Gesellschaftsrecht - Formularmäßige Vereinbarung eines RangrücktrittsBild: Handelsrecht / Gesellschaftsrecht - Formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktritts
Handelsrecht / Gesellschaftsrecht - Formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktritts
In einer aktuellen Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische OLG Stellung bezogen zur formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktritts, der Einstellung von eigenkapitalersetzend wirkenden Gesellschafterdarlehen in die Überschuldungsbilanz und der Haftung eines leitenden Mitarbeiters der Gesellschaft ohne organschaftliche Vertretungsbefugnis. Dabei …
Bild: Wirtschaftsrecht - Rechtsnatur des Rangrücktritts eines Gesellschafters in der Krise der GesellschaftBild: Wirtschaftsrecht - Rechtsnatur des Rangrücktritts eines Gesellschafters in der Krise der Gesellschaft
Wirtschaftsrecht - Rechtsnatur des Rangrücktritts eines Gesellschafters in der Krise der Gesellschaft
Das Brandenburgische OLG hat in einer jüngeren Entscheidung Stellung genommen zu der Frage, ob einem Rangrücktritt ein eigenkapitalersetzender Charakter zukommt und welche Auswirkungen dies auf Anfechtungstagbestände hat. Nach §§ 32 a Abs. 1, 32 b GmbHG, §§ 135 Nr. 2, 143 Abs. 1 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die für die Forderung eines Gesellschafters …
Kreditgeber macht den Weg frei für Neuausrichtung der Advanced Medien AG
Kreditgeber macht den Weg frei für Neuausrichtung der Advanced Medien AG
… vom 23. März 2004 erklärte die kreditgebende Bank der Advanced Medien AG (ISIN DE-0001262186, WKN 126218) zur Vermeidung einer Überschuldung in der Bilanz zum 31.12.2003 den Rangrücktritt mit einem Teilbetrag in Höhe von € 4,5 Mio. ihrer Kreditforderung in Höhe von insgesamt € 8,5 Mio. Ferner bestätigte das Kreditinstitut die Bereitschaft zur Schuldbefreiung …
Bild: Wertzins Fest 2. Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung verurteilt.Bild: Wertzins Fest 2. Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung verurteilt.
Wertzins Fest 2. Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung verurteilt.
… Rückzahlung des Anlagebetrages zum 31.12.2017 erfolgte nicht. „Außergerichtlich und auch im gerichtlichen Verfahren berief sich die Gegenseite auf einen sogenannten qualifizierten Rangrücktritt“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass die qualifizierte Nachrangklausel, insbesondere …
Bild: MDM Group AG muss Einlagengeschäft abwickeln – Anleger fürchten um ihr GeldBild: MDM Group AG muss Einlagengeschäft abwickeln – Anleger fürchten um ihr Geld
MDM Group AG muss Einlagengeschäft abwickeln – Anleger fürchten um ihr Geld
… BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Um den drohenden Totalverlust zu vermeiden, können die Anleger aber ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Zunächst kann festgestellt werden, ob der Rangrücktritt der Anleger überhaupt wirksam vereinbart wurde. Zudem haben die Verantwortlichen der MDM Group ihr Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. „Damit …
Bild: Rangrücktritt in Zeiten der Krise kann zu steuerpflichtigen Gewinnen führenBild: Rangrücktritt in Zeiten der Krise kann zu steuerpflichtigen Gewinnen führen
Rangrücktritt in Zeiten der Krise kann zu steuerpflichtigen Gewinnen führen
… dann droht trotz der zugeführten Liquidität der Gesellschaft die Überschuldung. Wird nun versucht, der Überschuldung zu entgehen in dem der Gesellschafter einen Rangrücktritt zugunsten der Gesellschaft ausspricht, kann der Gesellschaft eine unerwartete Steuerschuld drohen, wenn darin ein Vorbehalt enthalten ist, was die zukünftige Rückführung betrifft, …
Bild: Anlageskandal um die Waiblinger Bauträgerfirma wahl + partner GmbHBild: Anlageskandal um die Waiblinger Bauträgerfirma wahl + partner GmbH
Anlageskandal um die Waiblinger Bauträgerfirma wahl + partner GmbH
… dar, weitere Anleger von Klagen auf die Rückzahlung der fälligen Darlehen abzuhalten. In dem Schreiben heißt es, dass die Anleger wegen des „rechtswirksam erklärten Rangrücktritts“ derzeit nichts zu fordern hätten. Rechtsanwalt Marcel Seifert hierzu wie folgt: „Eine Klausel, die die Geltendmachung einer Forderung mit der Formulierung “solange und soweit …
Juragent AG
Juragent AG
… zu bezahlen. Dieses Vermögen sei durch Herrn H. für die Prozessführung einzusetzen, so das Kammergericht. Zwar hatte Herr H. gegenüber der Juragent Verwaltungs- GmbH einen Rangrücktritt erklärt, doch lies das Kammergericht auch diesen Einwand nicht gelten. Wörtlich führte das Kammergericht Berlin dazu aus: „(…) Der Rangrücktritt stellt eine von Herrn …
GOLDMANN: FDP mit eigenem Gesetzentwurf zu den landwirtschaftlichen Altschulden
GOLDMANN: FDP mit eigenem Gesetzentwurf zu den landwirtschaftlichen Altschulden
… Altschulden bei kapitalmäßiger Verzinsung erfolgt innerhalb von fünfzehn Jahren. - Der auf der Grundlage des DM-Bilanzgesetzes zwischen dem Altschuldner und der Gläubigerbank vereinbarte Rangrücktritt bleibt bestehen. - Das Kreditinstitut geht in Höhe der reduzierten Altschulden in Vorleistung und zahlt dem Bund einen einmaligen Betrag in dieser Höhe. …
Sie lesen gerade: Vorsicht beim Rangrücktritt