(openPR) BERLIN. Zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur endgültigen Lösung des Problems der landwirtschaftlichen Altschulden in den neuen Ländern erklärt der ernährungs- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael :
Die FDP hat heute einen eigenen Gesetzentwurf zur endgültigen Regelung der landwirtschaftlichen Altschulden in den Bundestag eingebracht.
Die FDP hat heute einen eigenen Gesetzentwurf zur endgültigen Regelung der landwirtschaftlichen Altschulden in den Bundestag eingebracht.
Die Bundesregierung erwartet mit ihrem Gesetzentwurf lediglich Netto-Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 370 Millionen Euro, was nicht einmal 20 Prozent der bestehenden Altschulden ausmacht. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen die Betriebe in einem äußerst bürokratischen Verfahren individuell auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Das ist ungerecht den Betrieben gegenüber, die gut gewirtschaftet haben und jetzt leistungsfähiger sind als die Betriebe, die in den letzten Jahren nicht so erfolgreich am Markt agierten. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
Die FDP fordert stattdessen eine unbürokratische, pauschale Rückzahlung der Altschulden. Die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfes sind:
- Die Ablösung der Altschulden erfolgt in Höhe von 33 Prozent der real bestehenden Altschulden.
- Die Rückzahlung der reduzierten Altschulden bei kapitalmäßiger Verzinsung erfolgt innerhalb von fünfzehn Jahren.
- Der auf der Grundlage des DM-Bilanzgesetzes zwischen dem Altschuldner und der Gläubigerbank vereinbarte Rangrücktritt bleibt bestehen.
- Das Kreditinstitut geht in Höhe der reduzierten Altschulden in Vorleistung und zahlt dem Bund einen einmaligen Betrag in dieser Höhe.
- Das Ausfallrisiko für Zins und Tilgung der reduzierten Altschulden im Insolvenzfall trägt der Bund. Wir gehen hier von circa 5-10 Prozent der Betriebe aus.




