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Prorendita 2: Bankenhaftung wegen falscher Beratung

01.10.201208:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 investiert in britische Kapitallebensversicherungen. Er bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann als Gegenleistung mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme vereinnahmen. Bei dem Fonds beteiligten sich insgesamt rund 2500 Anleger. Vertrieben wurde er meist von einer großen deutschen Privatbank.

Auf Grund der Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt entwickelte sich der Lebensversicherungsfonds jedoch nicht wie erwartet. Die Anleger mussten sogar auf ihre erwarteten Ausschüttungen verzichten. Im Zuge der Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Insgesamt ließ der Policenhandel stark nach. Dadurch gerieten die Kalkulationen der Versicherungen ins Wanken. Auch der Fonds Prorendita 2 ist davon betroffen. Seine Rückzahlungsquote wurde stark reduziert.

Anleger, die sich am Fonds Prorendita 2 beteiligt haben und das Gefühl haben, dass sie fehlerhaft beraten wurden, sollten schnellstmöglich einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Unter Umständen bestehen gute Chancen sich von der Beteiligung zu lösen und Schadensersatz wegen Falschberatung geltend zu machen. Im Falle der Prorendita 2 hätte u. a. über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden müssen.

Betroffene Anleger sollten daher in verschiedene Richtungen Ansprüche prüfen lassen.

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