(openPR) Neuss - Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hält die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) für unzureichend. Dies vor allem deshalb, weil eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu Gunsten der demenzkranken Menschen nicht zustande gekommen ist und trotz vollmundiger Ankündigungen nur bescheidene Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht worden sind. Der vielfach beklagte Pflegenotstand bleibt so weiterhin bestehen.
Eine der Leistungsverbesserungen ist in einem neu geschaffenen § 7b Sozialgesetzbuch (SGB) XI beschrieben und regelt eine erweiterte individuelle Beratungspflicht zu Gunsten der pflegebedürftigen Menschen bzw. ihrer Angehörigen. Danach haben die Pflegekassen unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Leistungsantrags unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann. Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der häuslichen Umgebung stattzufinden und kann auch nach Ablauf von zwei Wochen durchgeführt werden. Über diese Möglichkeiten hat ihn die Pflegekasse aufzuklären.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht auf diese neue Vorschrift aufmerksam und empfiehlt allen Betroffenen, die neuen Möglichkeiten, zeitgerecht eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, zu nutzen. Denn nicht selten ergibt sich eine Pflegebedürftigkeit plötzlich und vielfältige Fragen der Hilfe- und Pflegenotwendigkeit müssen schnellstmöglich abgeklärt werden. Insoweit kann die neue Beratungsregelung hilfreich sein.
Im Übrigen steht auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für individuelle Informationen zu den Gesundheits- und Pflegesystemen zur Verfügung.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk