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Wulff, B. gegen Google

13.09.201208:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wulff, B. gegen Google

(openPR) Die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten, Bettina Wulff, geht (zufällig?) parallel zu ihrer Buchveröffentlichung massiv gegen Medien vor, die Gerüchte verbreitet haben sollen, sie hätte eine Rotlicht-Vergangenheit. Mehrere Medien haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben; mittlerweile wurden auch Überlegungen bekannt, dass die Gerüchte seinerzeit bewusst gestreut wurden, um Wulff´s Wahl zum Bundespräsidenten zu verhindern.

Frau Wulff hat daneben auch Google verklagt: Konkret geht es um die Autovervollständigung, die Google bei der Eingabe von Suchworten anbietet. Gibt man bei Google den Begriff „Bettina Wulff“ ein, schlägt die Autovervollständigung die weiteren Worte „Escort“ und „Prostituierte“ vor. Frau Wulff hat Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben, u.a. wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie fordert, dass Google die Autovervollständigung zu ihrem Namen ändert.

Google wiederum sieht sich im Recht. Die Autovervollständigung beruhe auf einem komplexen Algorithmus, letztlich aber stets aus den Suchanfragen der User.

In Japan wurde Google von einem Gericht in Tokyo verurteilt, die Autovervollständigung bei den Suchanfragen abzustellen. Damit gab das Gericht einer Klage eines Japaners statt, der seinen Arbeitsplatz verlor, nachdem Google seinen Namen zusammen mit einem Verbrechen in den Vorschlägen der Autovervollständigung angezeigt hatte.
Ähnlich erging es Google vor einem Gericht im italienischen Mailand im März 2011.
Dagegen hatte das Pariser Berufungsgericht im Mai 2011 eine ähnliche Klage gegen Google abgewiesen.

Das Oberlandesgericht München hatte im September 2011 eine einstweilige Verfügung gegen Google zurückgewiesen, da kein vorsätzliches Handeln von Google gemeinsam mit dem Verfasser des über die Autovervollständigung angezeigten aber rechtswidrigen Textes gegeben war.

Das Landgericht Köln wies im Oktober 2011 eine Klage gegen einen anderen Suchmaschinenbetreiber ab, da die Autovervollständigung lediglich ein Vorschlag sei und es keinen Hinweis darauf geben würde, dass die zusammen vorgeschlagenen Namen und Vorfälle tatsächlich zusammenpassen würden.

Google ist mit seiner Autovervollständigung in Sachen Wulff nicht das erste Mal in Hamburg. Bereits 2006 hatte das Landgericht Hamburg Google zur Entfernung von solchen Vorschlägen verurteilt. Allerdings hatte das Oberlandesgericht Hamburg als nächsthöhere Instanz das Urteil wieder aufgehoben: Würde man Google hier das Löschen vorschreiben, käme das einer Zensur gleich, so das Gericht.

Umso mehr wird interessant zu sehen, wie das Landgericht Hamburg nun in Sachen Wulff gegen Google entscheiden wird. Es spricht allerdings viel dafür, dass das Landgericht diesmal die Klage abweisen und damit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung von Frau Wulff verneinen wird.

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Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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