(openPR) Der Zuspruch zur Interessengruppe-Conrendit ist rege. Aus Enttäuschung über die schlechte wirtschaftliche Entwicklung des Container-Fonds Conrendit Navigare1 sowie aus Ärger über die schlechte Informationspolitik der Geschäftsführer Olaf Will und Andreas Wohlers nehmen immer mehr Kommanditisten das Angebot an, ihre Rechte als Gesellschafter vom Sachverständigen Martin Beier wahrnehmen zu lassen. Bei Conrendit Navigare1 ist es wie bei ganz vielen anderen Fonds-Gesellschaften: „Die Kommanditisten vertrauen zunächst den Initiatoren und Verwaltern der Fonds. Sie nehmen ihre Kontroll- und Stimmrechte in den jährlichen Versammlungen der Gesellschafter nicht selber wahr, sondern geben Vollmachten an den meistens von den Verwaltern vorgeschlagenen Treuhänder oder gar an den Verwalter selbst“, weiß Anwalt Joachim Schweiger, der seit 25 Jahren Geld aus gescheiterten Fondsgesellschaften zurückholt.
Im Fall von Conrendit Navigare1 ist das Ergebnis erschütternd: Nicht nur, dass der Verwalter gesetzliche Veröffentlichungspflichten mehrfach missachtet hat: Er prognostiziert seinen Geldgebern auch noch, dass sie am Ende einen erklecklichen Teil ihres Kapitals verloren haben werden.
„Ihre Initiative begrüße ich sehr“, schreibt denn auch eine Betroffene Conrendit-Gesellschafterin an den Sachverständigen Beier, der im Auftrag eines Mitgesellschafters alle Kommanditisten angeschrieben hat. Und das ist nur eine der vielen positiven Reaktionen auf die Initiative.
Die Adressen musste der Conrendit-Treuhänder Leng auf Wunsch eines Gesellschafters herausgeben. „Es ist das legitime Recht der Gesellschafter, Kontakt untereinander aufzunehmen, um ihr Vermögen zu sichern: Das ist das Prinzip des höchstrichterlichen Entscheids in dieser Sache“, ruft Anwalt Schweiger von DSKP.de in Erinnerung. Nun haben sich einige Gesellschafter zusammengeschlossen, um ihre Rechte als Gesellschafter wirksam wahrnehmen zu lassen. Es steht zu erwarten, dass Gesellschafter anderer Fonds sich ebenso organisieren werden“, vermutet Anwalt Schweiger.
Dass die Geschäftsführung von Conrendit diese Initiative nicht begrüßt, kann eigentlich nur überraschen, sind die Geschäftsführer doch verpflichtet, zum Wohle der Gesellschafter zu wirken. Geschäftsführer Wohlers hat sich inzwischen brieflich an die Navigare-Gesellschafter gewandt: Er schildert, wie deren Versammlung am 14.08.2012 verlaufen sei, ganz anders als der Sachverständige Beier es dargestellt hat. Dabei hat Wohlers – anders als Beier – gar nicht an der Versammlung teilgenommen: Er hat sich diese „heilige“ Rechenschaftspflicht eines jeden Geschäftsführers gegenüber seinen Gesellschaftern und Geldgebern erspart.
Düsseldorf, 13.09.2012
Joachim Schweiger, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht










