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Banken schädigen Privat- und Firmenkunden um Milliarden

Bild: Banken schädigen Privat- und Firmenkunden um Milliarden
Gerhart Baum, Anlegeranwalt und Bundesminister a.D.
Gerhart Baum, Anlegeranwalt und Bundesminister a.D.

(openPR) Falsche Zinsberechnungen, verzögerte Gutschriften und unzulässige Gebühren summieren sich zu Milliarden-Beträgen

Köln, 26. Oktober 2005 – Verzögerte Wertstellungen, falsch berechnete Zinsen und unerlaubte Gebührenpraktiken der Banken schädigen Unternehmer und Privatkunden um Milliarden-Beträge. Dies sagte der ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin ‚Capital’ (Ausgabe 23/2005, EVT 27. Oktober). Bestätigt wird dieser Sachverhalt durch die Ergebnisse einer exklusiven Umfrage von ‚Capital’ und dem Bundesverband der Selbständigen (BdS) unter 1.500 Unternehmern. Dabei beklagten fast 90 Prozent der Befragten, schon einmal eine fehlerhafte Abrechnung moniert zu haben. 85,4 Prozent der Befragten beanstandeten zeitverzögerte Gutschriften, 42,1 Prozent überhöhte Gebühren, 13,5 Prozent fehlerhafte Zinsabrechnungen.

„Diese Zahlen sind alarmierend“, sagte Baum gegenüber ‚Capital’, „denn bei Unternehmern steht schnell die Existenz auf dem Spiel“. Der Ex-Politiker Baum, der heute als Rechtsanwalt in Köln tätig ist, erhebt in ‚Capital’ schwere Vorwürfe gegen Teile der Bankenwirtschaft: „Ich möchte den Banken nicht generell Betrug unterstellen. Sofern die Computer allerdings vorsätzlich manipuliert werden, um Kunden unrechtmäßig zu belasten, liegt eindeutig Betrug vor.“ Er forderte eine stärkere Finanzdienstleistungsaufsicht, die bei systematischer Falschberechnung hart durchgreifen müsse. „Hier ist eine Sanktionierung durch Bußgelder erforderlich. Es reicht nicht, wenn die Bank lediglich die fehlberechneten Beträge zurückerstatten muss.“

Auch bei Privatkunden greifen Institute bisweilen zu. Drei von vier Sparverträgen sind zu niedrig verzinst, stellte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest. Jedes dritte Institut erhebt Gebühren, die der Bundesgerichtshof längst für unzulässig erklärt haben. So wird häufig ein unzulässiges Entgelt kurzerhand umbenannt, bis der Karlsruher Gerichtshof es Jahre später wieder kassiert. „Das ist ein ständiges Katz- und Mausspiel zwischen Gerichten und Banken“, sagt Markus Lietz, Bankrechtler bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Für Rückfragen: Ruth Bohnenkamp, Redaktion ‚Capital’,
Tel. 0221/4908-273, E-Mail E-Mail

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