(openPR) WISSENSWERTES
Rudi Ratlos fragt:
Ist die Schwiegertochter nach Ehescheidung erbberechtigt?
Karla hatte vor langer Zeit, noch vor Ihrer Ausreise nach Westdeutschland in ihrem notariellen Testament vom 26.06.1976 ihren "Sohn Franz sowie dessen Ehefrau Sabine zu gleichen Anteilen" zu ihren Erben berufen. Anfang der 90er Jahre kehrte sie nach Thüringen zurück und lebte im Haushalt von Franz und Sabine. Im Jahre 1997 trennten sich Franz und Sabine. Karla blieb bei ihrem Sohn. Im März 2000 wurden Franz und Sabine geschieden. Karla verstarb im Oktober 2000.
Franz hält die Erbeinsetzung Sabines wegen der Scheidung für unwirksam und verweist zusätzlich auf die Regelung des § 2077 BGB. Sabine ist der Auffassung, dass sie von ihrer Schwiegermutter als Person und nicht als Ehefrau im Testament bedacht wurde, und daher Miterbin geworden ist.
Einig sind sich Franz und Sabine nur in dem Punkt, dass für die Auslegung des zur DDR-Zeit errichteten Testaments das BGB gilt, weil Karla nach der Wiedervereinigung starb.
Nach Eröffnung des Testaments erteilte das Amtsgericht (Nachlassgericht) den Erbschein
dahingehend, dass Karla von Franz und Sabine zu je ½ beerbt wurde. Franz beabsichtigt, gegen diese Erbscheinserteilung Beschwerde zu erheben und berät sich mit seinem Freund Rudi.
Rudi fand heraus, dass der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 02.04.2003 in einem ähnlichen Fall entschieden hatte, dass § 2077 BGB auf die Erbeinsetzung von Schwiegerkindern nicht entsprechend anwendbar ist. Anders als bei Ehegatten gewinnt die Persönlichkeit der bedachten Person gegenüber ihrem familiären Status erheblich an Bedeutung. Für letztwillige Zuwendungen an das Schwiegerkind können ganz unterscheidliche Motive unabhängig von dem Bestand der Ehe mit dem Kind des Erblassers bestimmend gewesen sein. Darüber hinaus spricht für einen von der Scheidung unabhängigen Zuwendungswillen immerhin die unverändert gebliebene letztwillige Verfügung.
Das Gegenteil zu beweisen und das Testament anzufechten wird Franz kaum möglich sein. Franz wird wohl akceptieren müssen, dass Sabine Miterbin geworden ist.
(besprochen/mitgeteilt von Rechtsanwalt Bernhard LUDWIG, Bad Langensalza und Gotha)
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