(openPR) Ohne Kennzeichnungspflicht auch von Spuren allergen wirkender Stoffe im Lebensmittel weiß der Allergiker nichts: steht nichts auf der Lebensmittelverpackung drauf, weil nichts drin ist? Oder möchte der Hersteller nichts draufschreiben?
Der Hersteller wiederum kann entscheiden zwischen der Deklaration aller nur denkbaren Kontaminationen, z.B. auch der Übernahme von Spurenangaben, die bei den von ihm eingesetzten Rohstoffen angegeben waren. Alternativ deklariert er nur die, die er selbst zu verantworten hat. Kennzeichnung in Beipackzettelgröße gegen ein minimales Risiko allergischer Reaktionen.
Die Lebensmittelüberwachung arbeitet bereits mit eigenen Grenzwerten. Was nachweisbar ist, muss drauf stehen. Die Nachweisgrenze aber unterscheidet sich je nach eingesetztem Testsystem. Je nach Anpassung der Messmethode an das zu untersuchende Lebensmittel ergeben sich unterschieldiche Werte. Falsch positive oder falsch negative Ergebnisse sind wenig hilfreich. Neben immer noch nicht standardisierten Referenzsubstanzen fehlt den Lebensmittelherstellern häufig auch die Information über die Einflüsse der eigenen Produktionsverfahren auf die Allergenität der relevanten Proteine.
In Ermangelung gesetzgeberischer Vorlagen, hat die Lebensmittelindustrie das Problem nunmehr selbst aufgegriffen. Gemeinsam mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund DAAB überlegen Vertreter der wichtigsten deutschen Lebensmittelunternehmen, wie eine für alle Beteiligten positive Regelung hinsichtlich der „Spurenkennzeichnung“ aussehen könnte. Medizinisch vertretbar, verständlich für den Allergiker, umsetzbar durch die Produzenten und verlässlich für alle Beteiligten sollte der Ansatz sein. Die Unternehmen treffen sich in regelmäßigen Abständen in einem vom DAAB organisierten Round Table unterstützt durch FIS Europe, sowie die MicroMol GmbH mit Abteilung FPQS.
Der nächste Termin am 12.11.2012 beschäftigt sich mit der Analytik (Schnelltestverfahren).







