(openPR) Nahrungsmittelallergien bzw.-intoleranzen nehmen in der Gastronomie einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Die Europäische Kommission hat dieses Problem mit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung aufgegriffen. Sie betrifft auch gastronomische Betriebe. Danach müssen diese ab dem 13.Dezember 2014 in der Lage sein, ihren Gästen Auskunft über mögliche allergene Stoffe in den Speisen geben zu können. Die Anzahl der Gäste mit Allergien nimmt zu. Wer sich nicht auf die besonderen Anforderungen einstellt wird Gäste verlieren.
„Neben der Auskunft über die Zusammensetzung der Speise, ist es aber mindestens ebenso wichtig, dass Gäste, Gastronomen und ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Lebensmittelallergenen informiert sind“ erklärt Martin Wolf, Ernährungsexperte bei vivanti. „Ein Baustein ist hier die Einführung des Allergenfächers, als Informationshilfe in jedem Betriebsrestaurant.“
Der Allergenfächer wurde von vivanti speziell für den Einsatz im Betriebsrestaurant entwickelt. Er informiert über die 14 Allergene, über die künftig Auskunft erteilt werden muss. Dabei wird bei jeder der Allergieformen beschrieben, welche Lebensmittel gemieden werden müssen und welche Alternativprodukte zur Wahl stehen. Außerdem gibt es eine übersichtliche Erklärung, welche Regeln im Bereich Service- und Küchenbereich gelten, damit schon im Vorfeld vermieden werden kann, dass der Gast mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, die bei ihm eine allergische Reaktion auslösen könnten.









