(openPR) In der Beratung der Anlegerschutzkanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven (vogelskamp-benn.de) häufen sich die Fälle von Betroffenen der Debi Select Fonds.
Was steckt jetzt genau dahinter?
Die Debi Select Fonds wurden in unterschiedlichen Gesellschaftsformen aufgelegt. Hierbei wurde auch die für Gesellschafter riskante und haftungsbelastete Gesellschaftsform der GbR gewählt, die für unerfahrene Anleger nicht im Ansatz geeignet ist. Denn bei der Beteiligung an einer GbR haftet jeder Gesellschafter für die Schulden mit seinem Privatvermögen, obwohl bei der Vermittlung betont wurde, dass solch eine Haftung nicht bestehen würde.
Bei solch einer Aussage handelt es sich um eine falsche Information, da Personen und Firmen, die Gläubiger der Gesellschaft sind, bei einer GbR immer von der gesetzlichen Haftung ALLER Gesellschafter ausgehen dürfen. Die Gesellschaftsform der GbR führt zwingend zur Haftung jedes einzelnen Mitgliedes mit seinem kompletten Privatvermögen.
Unverständlich ist es deshalb, wenn die Gesellschaft einem Beitrittswilligen suggeriert, gegenüber außenstehenden Dritten könne eine Verpflichtung nicht entstehen.
Dieses ist deshalb bereits verwunderlich und eher spekulativ, da es sich bei den Debi Select Fonds um einen Blindpool handelt, bei dem die Anleger zum Zeitpunkt des Beitritts nicht wussten in welcher Form die Gelder angelegt werden. Ihnen konnte zum Zeitpunkt nicht bekannt sein, ob durch die Investition der Einlage nicht Verbindlichkeiten mit Dritten begründet worden wären, da z.B. die Einlage nur der Teilfinanzierung eines Objekts diente und die restliche Finanzierung mit Darlehen erfolgte, so dass die Gesellschafter auch für das aufgenommene Darlehen hätten einstehen müssen.
Mit der Verneinung einer Haftung wurde auch der Grundsatz ausgehebelt, dass eine hohe Rendite immer mit einem hohen Risiko einhergeht. Hier wurden die Anleger mit Renditeversprechen von 8% zum Fondsbeitritt bewegt.
Da es sich um eine Investitionen in einen Blindpool handelt konnte die Geschäftsführung "Schalten und Walten" wie sie wollte dieses hat sie auch getan. Bedenklich an der Konstruktion war, dass die Fonds als Großinvestor bei Teldafax eingestiegen waren. Ebenfalls bedenklich war der Umstand, dass der Wirtschaftsprüfer der Fonds auch gleichzeitig den Vorsitz im Aufsichtsrat von Teldafax innehatte. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Problematisch wird die Situation natürlich auch für die Anleger, die bereits gekündigt haben und nun auf die Auszahlung ihrer Guthaben warten, soweit eines vorhanden sein sollte.
Als Anleger bleibt jetzt vorrangig die Prüfung von Ansprüchen gegen Anlagevermittler oder die verantwortlichen Gründungsgesellschafter denen das Verhalten der Vermittler zugerechnet werden muss.








