(openPR) 10.07.2012. Früher wurde die Rechtsschutzversicherung als weniger wichtig wahrgenommen. Deshalb haben vergleichsweise Wenige diesen Versicherungsschutz abgeschlossen. Doch durch vermehrte Streitigkeiten mit Arbeitgebern, Nachbarn, Versicherungsgesellschaften und Ärzten nimmt deren Bedeutung zu.
„Gerade bei Streitigkeiten mit Ärzten wegen einer fehlerhaften Behandlung oder bei einem Versicherungsfall kann es um viel Geld gehen. Da sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Streitwert richten, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein“, weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. hin. „Allein das Wissen um eine Rechtsschutzdeckung erhöht erfahrungsgemäß die Zahlungs- und Vergleichswilligkeit der Gegenpartei deutlich“, so Karle weiter.
„Der Rechtsschutzvertrag muss vor Eintritt des Rechtsfalls abgeschlossen worden sein, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können“, warnt Karle.
Bei manchen Versicherungsverträgen sind Gesundheitsangaben (z.B. Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Krankenversicherung) bei Abschluss des Vertrages akribisch genau zu beantworten. Teilweise erheben die Versicherer den Vorwurf einer sogenannten Anzeigenpflichtverletzung (Falschangaben) im Versicherungsfall und versagen die Leistung. „In solchen Fällen muss der Rechtsschutzvertrag sogar vor dem anderen Versicherungsvertragsabschluss (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen worden sein“, rät Karle.
Weitere Hinweise zum Thema Rechtsschutz erläutert die Verbraucherorganisation in einem Artikel “ Rechtsschutzversicherung – Bedeutung nimmt zu“. Interessierte finden ihn im Internet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis/Aktuelle Gratisinformationen“.








