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Versicherungsrecht: Rechtsanwalt kommuniziert mit Rechtsschutzversicherung

Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft

(openPR) Nach dem Schaden ist oftmals vor dem Streit mit dem Versicherer. Der Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung berät im Versicherungsrecht und setzt Deckungszusagen bei der Rechtsschutzversicherung durch.
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Die Rechtsschutzversicherung bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung bei einem Rechtsstreit. Statistisch gesehen hat die Hälfte der Haushalte in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung, die sich in der Regel auf Bereiche wie Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz bezieht. "Die Rechtsschutzversicherung ist eine wichtige Versicherung, da es bei juristischen Streitigkeiten schnell um viel Geld für Anwalts- und Gerichtskosten gehen kann. Das sichert die Rechtsschutzversicherung ab", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach. Die Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Geschädigten in Massenschadenfällen spezialisiert und bietet auch die Beratung von Verbrauchern im Versicherungsrecht an.

Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits zugesagt hat, übernimmt sie in aller Regel neben den Anwaltshonoraren und Gerichtskosten auch die Gebühren für Zeugen und Sachverständige, die Kosten des Prozessgegners bei Niederlage vor Gerich und bei Rechtsschutzfällen im Ausland Übersetzungs- und Fahrtkosten und gewährt wenn nötig ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution. Grundsätzlich sind Geldstrafen oder Bußgelder des Versicherten nicht durch die Versicherung gedeckt.

Dr. Gerrit W. Hartung weist aber darauf hin, dass eine Zusage der Rechtsschutzversicherung oftmals kein Selbstläufer ist. "Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, den die Versicherung auch anerkennt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen. Das bedeutet: Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bietet nicht automatisch finanzielle Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten, sei es bei Problemen mit dem Vermieter, einer Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall, der Anerkennung einer Erwerbsminderung oder Berufskrankheit oder auch bei Auseinandersetzungen rund um eine Abmahnung, Kündigung oder Abfindung."

Ein Anwalt im Versicherungsrecht übernimmt für die Mandanten die gesamte Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und holt die Deckungszusagen ein. "Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen. Es ist unsere Aufgabe, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen und seine Ansprüche durchzusetzen, auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung." Er weiß aus Erfahrung, dass die Kommunikation mit der Versicherung eine andere sei, wenn diese vom Rechtsanwalt geführt werde. "Die Aussichten auf eine Deckungszusage sind dann wesentlich höher. Wir kennen alle Argumente der Versicherungsgesellschaften und können diesen begegnen."

Hartung rät aber auch: Versicherungsnehmer sollten vor Abschluss der Police genau analysieren, welche Rechtsbereiche darüber abgedeckt werden und welche nicht. Eine Rechtsschutzversicherung funktioniert meist nach einem Baukastenprinzip, Kunden können aus verschiedenen Elementen wählen, welche sie aufnehmen möchten. "Es ergibt Sinn, sich breit in den Bereichen Privates, Beruf, Verkehr, Miete und Immobilien abzusichern, um den typischen Risiken zu begegnen. Wer nur eine Arbeitsrechtsschutz hat, aber Ärger mit dem Vermieter, hat in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Daran kann auch der Rechtsanwalt nichts ändern."




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Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

fon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : E-Mail

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