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GFE Gesellschaf für erneuerbare Energie mbH

03.07.201215:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Weitere Erfolge für GFE-Geschädigten. Oberlandesgericht München geht von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes aus. Auch das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart haben zwischenzeitlich Vermittler zum Schadensersatz verurteilt. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche gegen Berater und Vermittler.




München, 03.07.2012 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt. Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Im Juni 2012 konnte darüber hinaus vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen werden, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80% der Klageforderung der GFE-Anlegerin zu bezahlen.

In zwei weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren vor dem AG Stuttgart und dem LG Stuttgart ergingen zwischenzeitlich ebenfalls erstinstanzliche Entscheidungen zu Gunsten der Erwerber von Blockheizkraftwerken. Die Gerichte in Stuttgart verurteilten die jeweiligen Vermittler dazu, den den Anlegern entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“

Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen - teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.

Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.

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