(openPR) Viele denken: Wo ihr Zaun drum ist, ist auch ihr Grundstück. Das muss aber nicht richtig sein: Viele Grundstücke mit Doppelhäusern oder Reihenhäusern, aber auch vermehrt Einzelhäusern, werden nicht real geteilt (wie das die Juristen nennen). Sondern stattdessen wird nur nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt. Der praktische Unterschied ist erheblich. Das begreift aber mancher Käufer erst viel später.
Denn nach Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt heißt: Alleineigentum besteht nur an dem 'Innenleben' der Wohnfläche. Hingegen gehören Außenhaut und Grundstück allen gemeinsam.
Zwar werden üblicher Weise sog. Sondernutzungs-Rechte bestellt und können auch Kostentragungs-Regelungen in gewissem Umfang so gestaltet werden, dass das Endergebnis so ähnlich ist, als wäre man echter alleiniger Eigentümer von Haus und Grundstück. Aber ähnlich ist halt nicht identisch: Wenn beim Nachbarn das Dach 'wegfliegt, hat der, der nur "Wohnungseigentümer" ist, grundsätzlich auch 'ein Problem': er muss nämlich ggf. für den Nachbarn mit zahlen. Oder wenn jemand an 'seinem' Haus eine bunte Markise anbringen will, kann der Nachbar grundsätzlich mitentscheiden. Das ist dann für viele stolze Eigenheimbesitzer eine wenig erfreuliche Überraschung.
Daher sollten Hausbesitzer gelegentlich mal in das Grundbuch schauen. Wenn da etwas von "Wohnungsgrundbuch" oder Teileigentums-grundbuch" steht, ist es offenkundig. Manchmal steht aber 'normal' "Grundbuch" drauf, wo tatsächlich Wohnungs- oder Teileigentums-Grundbuch drin ist. Entscheidend ist, was im sog. Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes steht - also sollte unbedingt auch dort nachgelesen werden. Lautet die Eintragung z.B.: "100/900 Miteigentumsanteil am Grundstück ... verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohnung", dann liegt rechtlich Wohnungseigentum vor. Die Grundbuch-Eintragung allein sagt aber noch nicht alles aus. Wichtig ist auch der Aufteilungsplan (den viele gar nicht kennen).
In der Praxis mehren sich die Fälle, wo beim Hausbesitzer das Wissen fehlt oder verdrängt
wird, dass das vermeintlich reale Eigentum tatsächlich nur Wohnungseigentum ist - bis dann dem Nachbarn das Dach 'wegfliegt' oder der Nachbar einem die Markise verbieten will. Daher lohnt es sich frühzeitig zu informieren, ob das Einzelhaus (EFH), die Doppelhaushälfte (DHH) oder die Reihenhausscheibe (RH) bzw. das Reihenendhaus wirklich real geteiltes Eigentums sind, oder nur nach Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt. Die Rechtslage ist eine andere - die praktischen Folgen sind vielfältig spürbar.
DISCLAIMER: Alle Angaben nach bestem Wissen und Wissen, aber ohne Gewähr. Diese Ausführungen beinhalten keine Rechtsberatung und können eine solche auch nicht ersetzen.













