(openPR) Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Erklärt von Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Wohnungseigentum ist für viele der Einstieg ins Immobilieneigentum und erfreut sich zurzeit sowohl als Kapitalanlage als auch zur Kapitalbildung für die Altersvorsorge immer größerer Beliebtheit.
Viele mit dem Kauf einer Eigentumswohnung zusammenhängende, verwaltungstechnische und kostenverursachende Aspekte sind dem Käufer im Vorfeld häufig nicht bewusst. Für gemeinschaftliches bzw. geteiltes Eigentum gelten besondere Regeln, die man vor dem Erwerb kennen sollte.
Doch zu allererst steht immer die Frage über einen angemessenen, marktgerechten Kaufpreis im Vordergrund.
Bei WEG-Eigentum die gleichen Kriterien wie bei jeder anderen Immobilie: Lage, Größe, Zustand. Genauso wertbeeinflussend sind aber auch z. B. bereits verbindlich geplante Investitionen oder ein allgemeiner Reparaturstau, noch nicht umgesetzte, aber gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Wärmedämmung, Abwassersanierung oder Legionellenprüfung. Und der wichtigste Punkt sind die dafür bereits vorhandenen Rücklagen der Gemeinschaft.
Hier können schnell zusätzliche Kosten für den neuen Miteigentümer entstehen, die für ihn jede Finanzierungsplanung auf den Kopf stellen. Deshalb sollten diese Risiken im Kaufpreis berücksichtigt werden.
Ein professioneller Makler hat all diese Informationen im Vorwege zusammengetragen und kennt die jeweilige Bedeutung und die damit verbundenen möglichen finanziellen Konsequenzen für den jetzigen oder zukünftigen Eigentümer.
Fragen Sie ihn in jedem Fall auch nach möglichen Risiken und deren Auswirkungen. Ihr Makler wird Ihnen gern Auskunft geben.









