(openPR) Zwar ist dies bei ungeklärter Schuldfrage oft ein naheliegender Schluss, der allerdings nicht zwingend ist. Dies zeigt unter anderem ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg (OLG Oldenburg 21.3.2012 - 3 U 69/11 - Anscheinsbeweis). Dabei wurde mitunter festgestellt, dass bei einem Auffahrunfall auf der Überholspur einer Autobahn ein Verschulden des Vorausfahrenden wegen Missachtung der Vorfahrtsregeln ebenso naheliegend sein kann wie ein Verschulden des Auffahrenden wegen überhöhter Geschwindigkeit oder zu geringem Abstand. In solchen Fällen kann es also sein, dass ein erhebliches Verschulden auch bei dem Vorausfahrenden liegen kann. Bei den hierzu erforderlichen Feststellungen kommt es oftmals auf die Details des Unfallherganges an.
Lassen Sie sich deshalb bei einem Unfall immer von einem fachkundigen Anwalt beraten, bevor sie gegenüber dem Versicherer oder der Polizei Ausführungen zum Unfallhergang machen.
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