(openPR) Verbraucher genießen besonderen Schutz beim Kauf im Internet. So steht ihnen beispielsweise ein Widerrufsrecht zu, über das sie vom Verkäufer aufgeklärt werden müssen. Der Widerruf gibt dem Verbraucher die Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen. Er kann innerhalb von 2 Wochen nach ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen durch den Verbraucher erklärt werden. In der Folge wird der Vertrag rückabgewickelt, wobei grundsätzlich der Verbraucher sein Geld zurückerhält und der Verkäufer seine Ware. Bei der Belehrung über das Widerrufsrecht dürfen keine widersprüchlichen und den Verbraucher verwirrenden Informationen erteilt werden. Beispielsweise (OLG Hamm, 24.05.2012, AZ I-4 U 48/12, 4 U 48/12) hatte die Betreiberin eines Online-Shops für Spielzeug auf ihrer Homepage bei der Belehrung einmal auf § 312 e BGB und einmal auf § 312 g BGB verwiesen. Das Gericht hat diese Belehrung als widersprüchlich eingestuft. Das zeigt, dass kleine Details den entscheidenden Unterschied ausmachen können. Lassen Sie sich deshalb im Zweifel anwaltlich beraten.
Weitere Informationen zu Ihren Verbraucherrechten beim Kauf im Internet erhalten Sie bei unserem kostenlosen Vortrag am Mittwoch den 22. August 2012 um 19 Uhr in der Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Adolf-Kolping-Straße 130 (Weinstraßen Center/ neben Media Markt), 67433 Neustadt an der Weinstraße.











