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Gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie

24.05.201209:04 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Gesetzliche Krankenkassen erstatten Osteopathie

(openPR) "Ich hatte lange Jahre Rückenprobleme und die Osteopathie war das Einzige, was mir geholfen hat", so fasst Oliver Gehrke im aktuellen TV-Spot der Techniker Krankenkasse seine Erfahrungen mit der manuellen Heilkunde zusammen. Seit Anfang des Jahres 2012 übernimmt die Techniker Krankenkasse als erste gesetzliche Krankenversicherung den Großteil osteopathischer Leistungen, wenn diese von einem Arzt veranlasst und von einem qualifizierten Osteopathen durchgeführt werden. Immer mehr Krankenkassen folgen nun ihrem Beispiel und erstatten die manuelle Heilkunde. Das zeigt, wie sehr sich die Osteopathie als therapeutische und präventive Methode bewährt hat und von Patienten nachgefragt wird. Doch was genau ist Osteopathie eigentlich?



Die Osteopathie ist eine rein manuelle Heilkunde, die vor über 130 Jahren von Andrew Taylor Still, einem amerikanischen Arzt entwickelt wurde. Sie verzichtet gänzlich auf Medikamente und Instrumente und beschränkt sich auf spezielle Griffe und Palpationstechniken um Funktionsstörungen im Körper aufzuspüren und zu behandeln. "Leben ist Bewegung" lautet die Grundannahme der Osteopathie. Gemeint ist damit nicht nur die Beweglichkeit von Gelenken und Muskeln; aus Sicht der Osteopathie hat jede große und kleine Struktur des Körpers - also auch Organe, Nerven, Sehnen usw. - eigene Bewegungen. Sind diese durch Einflüsse wie z.B. Verletzungen oder Verspannungen gestört oder gar verhindert, entstehen Einschränkungen, die der Körper dank seiner Selbstheilungskräfte versucht auszugleichen.

Kann der Körper diese Störungen aber nicht mehr kompensieren, dann entstehen Schäden an der betroffenen Struktur und Krankheiten brechen aus. Dabei äußern sich die Beschwerden manchmal erst nach vielen Jahren und nicht zwangsläufig da, wo sie entstanden sind, sondern auch an ganz anderen Stellen des Körpers. Auch bei Oliver Gehrke lag die Ursache für seine Schmerzen bereits zehn Jahre zurück: bei einem Snowboardunfall hatte er sich Becken- und Schulterprellungen zugezogen, die der Körper jahrelang durch eine Schonhaltung zu kompensieren versuchte. Das Therapeutenteam um Heribert Mitsch, Mitglied im bvo e.V., Bundesverband Osteopathie, konnte diese Einschränkungen aufspüren und beheben.

Denn die Osteopathie berücksichtigt die verschiedenen Zusammenhänge im Organismus und betrachtet den Körper immer in seiner Gesamtheit. Das heißt, es wird nicht nur eine bestimmte Stelle behandelt, sondern immer der ganze Patient. So können Funktionsstörungen überall im Körper aufgespürt werden, auch bevor sie zu Beschwerden führen. Die Osteopathie eignet sich daher zur Behandlung zahlreicher Beschwerdebilder und gleichermaßen als präventive oder begleitende Maßnahme. Als nebenwirkungsarme Therapie ist sie für Kinder und Schwangere geeignet.

Beschwerden, bei denen die Osteopathie sehr gute Erfolge zeigt, sind z.B. Gelenkprobleme, Rückenschmerzen, Schleudertrauma, Verdauungsstörungen, Narbenbildung und Verwachsungen nach Operationen, Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Kiefergelenksprobleme, Schiefhals, Skoliose, Hüftdysplasie sowie die Behandlung von Schreikindern, Entwicklungsverzögerungen und Hyperaktivität. Die Grenzen der Osteopathie liegen dort, wo die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht mehr greifen. In Notfallsituationen sowie bei schweren und akuten Erkrankungen kann sie die Schulmedizin mit einer medikamentösen oder operativen Behandlung nicht ersetzen. Oftmals kann eine osteopathische Behandlung aber andere Therapieformen sinnvoll ergänzen und unterstützen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und auch die Kostenerstattung durch die Krankenkassen ist die qualifizierte Ausbildung des Osteopathen. Die osteopathische Behandlung erfordert ein umfassendes Wissen über Anatomie, Physiologie und Biomechanik sowie die Kenntnis der verschiedenen Palpationstechniken, daher absolvieren Osteopathen eine mehrjährige Ausbildung an privaten Schulen. Derzeit gibt es keinen eigenständigen Berufsstand Osteopath. Der Begriff "Osteopath" ist - außer in Hessen - gesetzlich nicht geschützt. In Hessen bezeichnet er eine Weiterbildung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Da die Osteopathie in Deutschland zur Heilkunde zählt, darf sie nach deutschem Recht nur von Ärzten und Heilpraktikern selbstständig ausgeübt werden. Auf Veranlassung eines Arztes können aber andere Therapeuten osteopathische Behandlungen durchführen. Die osteopathischen Verbände wie z.B. der bvo, Bundesverband Osteopathie, führen Therapeutenlisten mit qualifizierten Osteopathen, deren Leistungen von immer mehr gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

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