(openPR) Berlin, 12.06.201 – Jetzt ist die Zeit für sinnvolle Strukturverträge Osteopathie mit Ärzten gekommen. „Mit denen, die für Qualität einstehen, wie z.B. Orthopäden/Unfallchirurgen, sollten die Krankenkassen jetzt das Gespräch suchen. Wir wollen zusammen mit den Kassen die medizinisch sinnvolle Leistung Osteopathie für die Patienten erhalten. Wir stehen mit Vorschlägen zur Verfügung“, erläutert Helmut Mälzer, Vizepräsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
Die Krankenkassen haben die Schleusen geöffnet: Zur Mitgliedergewinnung wurde angeblich mit über 100 Millionen Euro unter anderem die Satzungsleistung Osteopathie bezahlt. Vor den Folgen dieses Marketinggags mit „Pflichtbeiträgen“ der Versicherten hat der BVOU zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) früh gewarnt. Osteopathie ist ein Teil der Manuellen Medizin (bekannt auch unter dem Begriff Chirotherapie). ‚Osteopath‘ ist keine geschützte Berufsbezeichnung und fast jedem zugänglich. Nur wer nachweisbare Qualität auf Basis einer den Ärzten analogen Ausbildung der ‚Manuellen Therapie/ Osteopathie‘ vorzuweisen hat, soll diese bei Patienten anwenden. „Die Krankenkassen dürfen jetzt keine Vollbremsung durchführen. Strukturverträge können dafür sorgen, dass diese Behandlung diejenigen Patienten erreicht, die sie wirklich brauchen“, führt Helmut Mälzer aus. Wenn die Anamnese und Indikation vertraglich verbrieft über den Arzt erfolgt, ist gewährleistet, dass auch nur die Patienten einer osteopathischen Therapie zugeführt werden, bei denen sie erfolgversprechend ist. Damit wäre die jetzige Fehlversorgung beendet.
„Wir sehen die Krankenkassen als Partner. Deshalb fordern wir sie hier an dieser Stelle auf, schnell umzusteuern und die Ausgaben in sinnvolle Bahnen zu lenken“, erklärt abschließend BVOU-Vize Helmut Mälzer.
Presse-Hintergrund: Der BVOU informiert
Zur Ausübung der Manuellen Medizin, deren Teilgebiet die Osteopathie ist, ist eine umfangreiche, 320 Stunden umfassende Weiterbildung erforderlich, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abgeschlossen wird. In ihr werden bereits osteopathische Inhalte gelehrt.
Die Fachgesellschaft DGMM entwickelt momentan mit dem Vorstand und dem Senat für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer die Einführung einer umfassenden strukturierten curricularen ärztlichen Fortbildung. Darin werden die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen für die ärztliche Abgabe osteopathischer Leistungen definiert.








