Abwegige Forderung von SPD und GRÜNEN
(openPR) Ausnahmegenehmigung für Kernkraftwerke Isar 1 und 2 rechtlich nicht zu beanstanden
11. August 2003
(München) Die Temperaturspitzen der Isar im Bereich der Kühlwassereinleitung der Kernkraftwerke Isar 1 und 2 haben sich bei 24 Grad C eingependelt. Der noch am Donnerstag befürchtete Anstieg der Wassertemperaturen ist bislang ausgeblieben. Die Zulauftemperatur ist auf 22 Grad C gefallen. Der Betreiber macht derzeit von der vorsorglich erteilten Ausnahmegenehmigung keinen Gebrauch.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Ausnahmegenehmigung war durch die anhaltende Hitzewelle und die gestiegenen Flusstemperaturen erforderlich geworden. Das Landratsamt Landshut hat dem Antrag stattgegeben, weil keine Gründe des Gemeinwohls entgegenstehen: EU-Recht und Bayerische Fischgewässerverordnung lassen Mischwassertemperaturen bis 28 Grad C und zeitweise auch darüber zu. Das Landratsamt ist unter diesen Vorgaben geblieben und hat die notwendigen Schutzauflagen für das Leben der Fische festgesetzt. Die Ausnahmegenehmigung ist danach wasserrechtlich nicht zu beanstanden. Fischbiologen des Wasserwirtschaftsamts nehmen eigenständig Messungen vor und beobachten das Leben im Fluss. Demnach sind derzeit noch keine Beeinträchtigungen des Fischbestandes nachweisbar.
Über das Unternehmen
Das Bayerische Umweltministerium weist Forderungen von SPD und GRÜNEN nach Abschaltung der Kernkraftwerke zurück. Solange die Betreiber die Auflagen und Bedingungen erfüllen, besteht für die Behörden nach Recht und Gesetz keine Möglichkeit, den Betrieb einzustellen.
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