openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Phoenix Kapitaldienst GmbH - EdW signalisiert Entschädigungsbereitschaft

Bild: Phoenix Kapitaldienst GmbH - EdW signalisiert Entschädigungsbereitschaft
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR)
Die BSZ® Interessengemeinschaft Phönix vertrat ihre Mandanten bei der Gläubigerversammlung durch Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper aus der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar. Mehr als 400 Gläubiger nahmen an dem ersten Berichtstermin im Congress Centrum Frankfurt am Main teil. Die Gläubiger vertraten die Stimmen von 6.704 Anlegern.



Im Vorfeld des Berichtstermins sorgte die Absicht des Insolvenzverwalters unter Zugrundelegung des Ergebnisses eines beim Hamburger Insolvenzrechtlcher Professor Reinhard Bork in Auftrag gegebenen Gutachtens, von denjenigen Anlegern, die in der Vergangenheit von Phoenix mehr ausgezahlt bekommen haben als sie eingezahlt hatten, den überschießenden Betrag zurückfordern will.

Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt berichtete den Gläubigern über die ersten Untersuchungsergebnisse aus dem Finanzmarktskandal. Phoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich - so wurde es den Anlegern vorgespiegelt - erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.

Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. €.

Erfreulich für die Gläubiger ist das vom Insolvenzverwalter mitgeteilte Ergebnis der bisherigen Bemühungen: ca. 230 Mio. € sind in den ersten sechs Monaten bereits sichergestellt worden und liegen auf den Anderkonten des Verwalters zur letztendlichen Befriedigung der Gläubiger bereit. Während der Großteil dieser Kontoguthaben aus der Zusammenfassung bekannter Phoenixkonten im In-und Ausland stammt, wurden über EUR 16 Mio. bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz, der im April vorigen Jahres bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert.

Auch ein nur relativ kurze Zeit vor dem Insolvenzantrag tätiger Geschäftsführer hatte sich noch Gewinntantiemen auszahlen lassen, jedoch zwischenzeitlich der Insolvenzmasse die zu Unrecht bezogenen Beträge wieder erstattet.

Abschlagszahlungen werden trotz des massiven Protests der anwesenden Anlegeranwälte voraussichtlich nicht ausgeschüttet, da zunächst einzelne Musterverfahren zur Klärung streitiger Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Höhe der zu entschädigenden Forderungen geführt werden sollen.

Zudem meldete sich der Syndicus der Entschädigungseinrichtung deutscher Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Herr Fritz Düllmann, zu Wort und erklärte überraschend, dass die EdW die Forderungen der Anleger grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (90% des Anlagebetrags bis zu einer Höhe von € 22.000,00 pro Kontoinhaber) entschädigen werde. Allerdings seien auch nach Aussage von Herrn Düllmann wegen der notwendigen Klärung einzelner Rechtsfragen Musterprozesse zu führen. Unklar bleibt, woher die EdW das Geld nehmen will.

Der Verwalter berichtete weiterhin über seine in Auftrag gegebenen Untersuchungen einer Vielzahl vorliegender gefälschter Dokumente. Dabei handelt es sich um Kontoauszüge des nicht existierenden Kontos M 2540 bei dem englischen Broker MAN Financial Ltd. Mit dem Handel auf diesem Konto waren angeblich die den Anlegern vorgespiegelten hohen Gewinne erwirtschaftet worden. Berichtet werden konnte, dass ein solches Konto bei MAN niemals existiert hat. Auf einem ähnlich bezeichneten Konto -2540 - beim vorherigen Broker Mocatta wurde bereits seit Mai 1997 kein Vermögen mehr ausgewiesen. Über Einzelheiten der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ein Ermittlungsverfahren führt in dessen Rahmen zwei Mitarbeiter von Phoenix verhaftet wurden, keine Angaben gemacht.

Rechtsanwalt Frank Schmitt berichtete ferner darüber, dass die Fälschungen inhaltlich auffällig waren, so dass Ansprüche gegen den handelsrechtlichen Abschlussprüfer und gegen den Sonderprüfer gemäß § 44 KWG im Raume stehen.

Ob und in welcher Weise Mitarbeiter des Brokers Man in die Fälschung involviert waren, wird weiter untersucht. Auch hierzu wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt keine weiteren Angaben gemacht.

Der Insolvenzverwalter berichtete weiterhin, dass er die Jahresabschlüsse der Phoenix aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über tatsächliche Handelsverluste korrigieren und auf diese Weise über EUR 20 Mio. gezahlter Steuern zurückfordern werde, was die Quote für die Gläubiger weiter erhöhen dürfte.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phönix Managed Accounts“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 63378
 4285

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Phoenix Kapitaldienst GmbH - EdW signalisiert Entschädigungsbereitschaft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

direct/ Frankfurter Sparkasse AG (FRASPA) wegen Beihilfe im Massenschadensfall Phoenix Kapitaldienst verklagt
direct/ Frankfurter Sparkasse AG (FRASPA) wegen Beihilfe im Massenschadensfall Phoenix Kapitaldienst verklagt
… Auftrag einer Mandantin am 23. März 2007 beim LG Frankfurt am Main Klage gegen die FRASPA eingereicht. Im Fall der seit 2005 insolventen Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH vertritt PIA mehr als 3.000 geschädigte institutionelle und private Investoren. Nach Auffassung der PIA haftet die FRASPA wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach …
Nichts als "heiße Luft"
Nichts als "heiße Luft"
… vor wenigen Tagen veröffentlichten Mitteilung des Deutschen Bundestages wurde bisher erst in 1.812 Fällen über die Entschädigung von Anlegern der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH durch die EdW entschieden. Nach dieser Meldung sollen lediglich 86 Phoenix-Anleger, dies sind nur knapp 5 Prozent der geprüften Fälle, eine Entschädigung durch …
Verband der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. fordert Neuordnung der Einlagensicherungssysteme
Verband der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. fordert Neuordnung der Einlagensicherungssysteme
… Ernst & Young statt. Die EdW nimmt den Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz im Betrugsfall Phoenix in Anspruch, weil dieser die Existenz eines von der Phoenix Kapitaldienst GmbH erfundenen Kontos nicht überprüft habe und somit den Anlagebetrug der Gesellschaft erst mit ermöglicht habe. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht …
Bild: In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdWBild: In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdW
In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdW
… Instanz“, so Lunderstedt-Georgi weiter. Dabei weist die Geschäftsführerin auch auf einen weiteren aktuellen Erfolg des DVS in Sachen Phoenix-Kapitaldienst hin: Eine Prozessfinanzierungsgesellschaft übernehme gegen eine angemessene Erfolgsbeteiligung die Rechtsverfolgungskosten der Phoenix-Anleger hinsichtlich des Vorgehens gegen die Entschädigungseinrichtung …
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
… 20. September (Aktenzeichen XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR436/10) muss die Entschädigungseinrichtung die und 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter …
Fall Phoenix - Insolvenzverwalter soll gehen
Fall Phoenix - Insolvenzverwalter soll gehen
Zum Hintergrund: Die Phoenix Kapitaldienst GmbH war eine Wertpapier-handelsbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Wenige Tage später eröffnete das Frankfurter Amtsgericht das Insolvenzverfahren. Kerngeschäft …
Bild: Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerücktBild: Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerückt
Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerückt
Anleger müssen möglicherweise bis 2015 warten. Erfurt/Frankfurt, 9. März 2009. Die rund 30.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix-Kapitaldienst GmbH müssen offensichtlich noch Jahre auf ihre Entschädigung warten. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters ist die Verteilung der 230 Millionen Euro aus der vorhandenen Insolvenzmasse „in weite Ferne“ …
Im Fall Phoenix Kapitaldienst: Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt Phoenix-Anleger mehr Geld
Im Fall Phoenix Kapitaldienst: Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt Phoenix-Anleger mehr Geld
Jena/Karlsruhe, 3. Dezember. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 26/10) vom 23. November 2011 können die betrogenen Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH auf eine höhere Entschädigung hoffen. Darauf wies die Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) hin, die mehr als 2.000 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt. So muss die Entschädigungseinrichtung …
Bild: Phoenix-Skandal: Anlegerentschädigung versagt bei erster BelastungsprobeBild: Phoenix-Skandal: Anlegerentschädigung versagt bei erster Belastungsprobe
Phoenix-Skandal: Anlegerentschädigung versagt bei erster Belastungsprobe
EdW-Mitgliedern droht existenzgefährdende Sonderzahlung Düsseldorf, 18.04.2007. In einem der größten Betrugsfälle des deutschen Kapitalmarkts wird der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH morgen in Frankfurt vor der Gläubigerversammlung den Insolvenzplan zur Abstimmung stellen. Die Verluste von Anlegern, die über die Insolvenzquote hinausgehen, …
Bild: BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB RechtsanwälteBild: BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB Rechtsanwälte
BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB Rechtsanwälte
Jena/Karlsruhe/Berlin, 21. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 …
Sie lesen gerade: Phoenix Kapitaldienst GmbH - EdW signalisiert Entschädigungsbereitschaft