(openPR) Zum Hintergrund: Die Phoenix Kapitaldienst GmbH war eine Wertpapier-handelsbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt.
Wenige Tage später eröffnete das Frankfurter Amtsgericht das Insolvenzverfahren. Kerngeschäft des Unternehmens: Es bot Anlegern die Geld-Anlage in so genannten Managed Accounts an. Die Verantwortlichen des Unternehmens wurden später wegen Anlagebetrugs angeklagt und verurteilt.
Im wohl größten Anlagekapital-Betrugsfall Deutschlands wurde ein weiteres Urteil gefällt: Das Stuttgarter Oberlandesgericht sieht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die zeitweise bei Phoenix tätig war, nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
Klägerin war die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). "Die EdW wurde in diesem Verfahren durch die Kanzlei des Insolvenzverwalters vertreten", merkt Markus Ross, Vorstandsvorsitzender der CEROS-Vermögensverwaltung AG in Frankfurt, an.
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Herr Ross, was hat Sie bewogen, einen Antrag auf Absetzung des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH zu stellen?
Als indirekt über die EdW-Beiträge potenziell in hohem Masse geschädigte Unternehmen legen wir großen Wert darauf, dass das Verfahren korrekt und professionell abgewickelt wird.
Was heißt das konkret?
Die Kosten müssen so niedrig wie möglich gehalten werden, die Suche nach Mitverantwortlichen für den Betrugsschaden und nach Personen und Firmen, die in Regress genommen werden können, muss von integren, international mit "white collar crime" erfahrenen Spezialisten durchgeführt werden ? in beiden Bereichen können wir nur katastrophales Versagen erkennen.
Wie stellt sich dieses Versagen Ihrer Ansicht nach dar?
Wir werfen dem Insolvenzverwalter und auch dem Gläubigerausschuss als dem kontrollierenden Organ vor, die Gebühren in unkorrekter Weise um ein Vielfaches zu erhöhen, indem unter anderem in unzulässiger Weise die Treuhandgelder in die Masse gezogen werden und Firmen aus dem Umfeld des Insolvenzverwalters mit vielen unnötigen und teuren Mandaten "betraut" werden. Das betrifft vor allen Dingen viele verlorene Prozesse gegen Anleger und teure und noch dazu unseres Erachtens wertlose beziehungsweise sogar Schaden verursachende Gutachten.
Wie schätzen Sie die Chancen Ihrer Beweismittel vor Gericht
ein?
Die von uns vorgelegten Beweismittel lassen unseres Erachtens bei korrekter und unvoreingenommener Würdigung keinen anderen Schluss zu, als den, den wir gezogen haben: der jetzige Insolvenzverwalter muss durch einen fähigen und korrekten Verwalter ersetzt werden und/oder durch einen Sonderinsolvenzverwalter kontrolliert werden.
Zum Fall Phoenix: Ein Wort zur aktuellen Situation?
Die Politik, der Staat erkennt m.E. langsam, dass die ursprüngliche Idee, die Untersuchungen möglichst schnell und ohne gründliche Aufarbeitung abzuschließen und den Schaden bei den Finanzdienstleistern "elegant abzuladen", nicht aufgegangen ist. Entstanden ist ein maßloses Chaos, Verdrossenheit sowohl der Anleger als auch der Finanzdienstleister mit der Politik und ein Offenbarungseid des Einlagensicherungssystems.
Schlechter hätte es nicht gemacht werden können!
Wie lange beschäftigt Sie schon dieser Fall?
Die Firma Phoenix ist mir seit Anfang der 80-er Jahre bekannt und war immer ein Inbegriff für Unseriosität und quasi-betrügerische Geschäfte mit sittenwidrigen Provisionen und Churning.
Die Phoenix-Managed-Accounts präsentierten sich nach außen immer höchst profitabel für die Anleger...
... den angeblichen Anlageergebnissen des "Phoenix-Managed-Account" stand ich immer, um es vorsichtig auszudrücken, höchst skeptisch gegenüber, näher beschäftigt damit habe ich mich dann aber leider erst, nachdem wir über die EdW für diesen Schaden, mit dem wir und unsere Pool-Mitglieder rein gar nichts zu tun haben, in die Haftung genommen werden sollten.
Sie stehen dem Phoenix Rechtsverfolgungs-Pool vor. Welche Aufgabe hat sich der "Pool" gestellt?
Nachdem es sich Anfang letzten Jahres abzeichnete, dass eine Haftung und ein effektives Bezahlen für den Phoenix Betrug für uns immer näher rückte und die sonstigen zu beobachtenden Bemühungen zur Abwendung des Schadens für unbeteiligte Finanzinstitute unseres Erachtens nicht effizient genug erschienen, haben wir gemeinsam mit einigen Family Offices und größeren Vermögensverwaltern und Wertpapierhandelsbanken den Phoenix-Rechtsverfolgungspool gegründet, um mit Recherchen, Rechtsgutachten und rechtlichen Maßnahmen für eine u.E. korrekte Handhabung zu sorgen.
Was bedeutet das im Einzelnen?
Unbeteiligte Institute dürfen nicht für diesen Betrug eines Dritten herangezogen werden - anders sieht es da u.E. mit den etwa 60 Vertriebspartnern aus, darunter 23 Bafin-lizenzierte Finanzdienst-leistungsinstitute, die insgesamt über die Jahre etwa 200 Millionen Euro an Vertriebsprovisionen abkassiert haben (darunter jährlich 4,8% Bestandsprovisionen, was etwa das 10-fache des branchenüblichen ist!
Alle Mitverantwortlichen und Profiteure müssen mit Nachdruck zur Verantwortung gezogen werden, sowohl strafrechtlich als auch finanziell, das EdW-System muss grundlegend reformiert werden, unseres Erachtens müssen die verschiedenen Systeme zusammengelegt werden.
Wie soll mit den Wertpapierhandelsbanken umgegangen werden?
Gegen die Einbeziehung der Wertpapierhandelsbanken in den "Bankentopf" dürfte nichts sprechen, für Vermögensverwalter, die kein Geld der Kunden annehmen dürfen - was der Regelfall ist - kann unseres Erachtens der Versicherungsschutz für Anleger, die diesen Instituten trotzdem Geld in die Hand drücken, entfallen - und damit auch die Versicherungspflicht dieser Institute. Diejenigen Vermögensverwalter, die weiterhin Kundengelder annehmen möchten, müssen entweder privat eine teure Versicherung abschließen, oder man untersagt diese Form der Lizenz einfach ganz.
Wo sehen Sie die Hauptverantwortlichen für die Phoenix-Pleite?
Die Hauptverantwortlichen sind natürlich in erster Linie die Betrüger und ihre Mittäter. Dazu gehören u.E. aber nicht nur Herr Milde und Frau Ruhrauf. Das System Phoenix mit einem Volumen von vielen hundert Millionen Euro haben über viele Jahre sicherlich nicht nur die "Sekretärin" und ein "Händler" am Laufen gehalten. Ohne das strafrechtlich einzuordnen, gehörten zu dem funktionierenden System erstaunlich viele Institutionen und Personen, die alle angeblich nichts bemerkt haben.
Wie hoch ist der Schaden, den diese Insolvenz angerichtet hat?
Die genaue Schadenshöhe steht insofern noch nicht fest, als die verschiedenen potentiellen Regressmöglichkeiten noch nicht professionell geprüft und durchgesetzt wurden.
Das nicht vorhandene Konto M 2540 bei MAN in London hatte zuletzt ein Volumen von etwa 800 Millionen Euro, darin enthalten allerdings einige Scheingewinne. Die EdW schätzt den (eigenen) Schaden auf 180-200 Millionen, das schließt jedoch nur das versicherte Volumen von 20.000 Euro pro Anleger ein.
Großanleger waren auch betroffen ...
... die Großanleger, darunter Institute wie Ikea, Lego, schwedische Versicherungsunternehmen und einige Privatpersonen, dürften einen Schaden von 80 bis 100 Millionen haben. Insgesamt dürfte der geldmäßige Schaden bei 300 bis 400 Millionen Euro liegen.
Wie sieht es mit immateriellen Schäden aus?
Von dem finanziellen Schaden abgesehen, hat die Handhabung dieser Insolvenz durch den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss jedoch auch große "immaterielle" Schäden angerichtet:30.000 zurecht hochgradig verärgerte Anleger, 700 hochgradig verärgerte Finanzdienstleister, der Finanzplatz Deutschland wird durch die unprofessionelle Handhabung in Mitleidenschaft gezogen, dem Staat entgehen durch Verlagerungsprozesse von Finanzdienstleistern ins Ausland Steuern und Arbeitsplätze.
Mit welcher Summe sollen die "Finanzdienstleister" im Zuge der Phoenix-Pleite in die Haftung genommen werden?
Die EdW möchte den potenziellen eigenen Schaden von etwa 180-200 Millionen bei den Finanzdienstleistern abkassieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass die EdW damit jedoch letztlich durchkommen wird, schätzen wir als gering ein. Es sind diverse Verfahren gerichtlich anhängig, unter anderem vor dem Bundes-verfassungsgericht. Und dass die EdW nicht funktionsfähig ist, wird durch das Phoenix-Verfahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Wir sehen im übrigen auch Regressmöglichkeiten gegen den deutschen Staat - sowohl für die Großanleger als auch für die Finanzdienstleister, sofern sie von der EdW über Sonderumlagen für den Phoenix-Schaden wider Erwarten doch herangezogen werden können.
Wie ist Ihr Unternehmen davon betroffen?
Die genaue Höhe steht nicht fest, sie hängt - wenn überhaupt bezahlt werden muss - von den Jahresergebnissen der nächsten Jahre ab, und zu diesen kann jetzt noch keine Aussage getroffen werden.
Weiterhin hängt die Höhe der auf die einzelnen Unternehmen entfallenden Beträge auch davon ab, wie viele andere Unternehmen sich über einen Wegzug ins Ausland dieser Belastung entziehen. Je mehr große Beitragszahler der EdW entfallen, desto höher der Faktor für die "Daheimgebliebenen" bezogen auf ihren jährlichen EdW-Beitragssatz.
Mit welcher Lösung des Phoenix-Falles würde sich Ihr
Rechtsverfolgungs-Pool zufrieden geben?
Den Anlegern müssen die 170 Millionen Treuhandgelder unverzüglich ausgezahlt werden (unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von vielleicht 10% für rechtliche Unsicherheiten) und zeitnah auch ihre Ansprüche gegen die EdW. Unbeteiligte Finanzinstitute dürfen auf keinen Fall für den Schaden herangezogen werden.
Wenn alle Regressmöglichkeiten (auch gegen den Insolvenzverwalter, die Gutachter und den Gläubigerausschuss) geprüft und ausgeschöpft wurden und dann noch ein Schaden verbleibt, muss der allein vom deutschen Staat getragen werden ? der für die Versäumnisse bei der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien verantwortlich ist und auch dafür, dass weder BaFin noch EdW den Betrug in angemessener Zeit aufgedeckt haben.
(ATN/Interview: Dieter Hintermeier)
Weitere Informationen:
http://www.anlage-trends.de/megatrends/aktuell/phoenix-insolvenzverwalter-interview-markus-ross.html







