openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerückt

Bild: Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerückt
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern.
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern.

(openPR) Anleger müssen möglicherweise bis 2015 warten.

Erfurt/Frankfurt, 9. März 2009. Die rund 30.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix-Kapitaldienst GmbH müssen offensichtlich noch Jahre auf ihre Entschädigung warten. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters ist die Verteilung der 230 Millionen Euro aus der vorhandenen Insolvenzmasse „in weite Ferne“ gerückt. Nach Einschätzung des Handelsblattes vom Dienstag (3.3.) müssen die Phoenix-Anleger voraussichtlich sogar bis zum Jahr 2015 warten, bis sie zumindest einen Teil ihres Geldes aus der Insolvenzmasse zurückbekommen.

Vorgesehen war, dass die geschädigten Phoenix-Anleger ein Drittel ihres investierten Kapitals plus drei Prozent Zinsen bekommen. Da der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch den vorgeschlagenen vereinfachten Modus des Insolvenzplans verworfen hat, muss nun die Verteilung des Geldes in dem deutlich komplizierteren Regelinsolvenzverfahren erfolgen. In dem neuen Verfahren muss der Insolvenzverwalter einzeln ermitteln, wie viel Geld jedem Anleger zusteht. Dies könne, so der Insolvenzverwalter, sollten die einzelnen Anleger dann auch noch vor Gericht gehen, viele Jahre dauern.

Auch auf die Erstattung ihrer Gelder durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) warten bisher die meisten Anleger vergebens. So hat die EdW nach eigenen Angeben erst vier Millionen Euro ausbezahlt. Bis zum Jahresende will die EdW angeblich noch weitere 45 Millionen Euro, so das Handelsblatt, als Teilentschädigungen auszahlen. Ein Großteil der Anträge, über 1.700, wurden aber bisher von der EdW abgelehnt.

„Die Situation macht deutlich, das ein rechtliches Vorgehen gegen die EdW mehr als nur geboten ist. Die geschädigten Phoenix-Anleger sollten besonders die Ablehnungen bzw. die Teilentschädigungen nicht klaglos hinnehmen, sondern die gesamte gesetzliche Entschädigung beanspruchen und durchsetzen“, betont Claudia Lunderstedt-Geogi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 289315
 143

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerückt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

„Elegante“ Eigenbedarfskündigung ade – aktuelles BGH-Urteil
„Elegante“ Eigenbedarfskündigung ade – aktuelles BGH-Urteil
Wenn eine vermietete Wohnung von einer Firma gekauft wird, darf den Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf gekündigt werden. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS, www.dvs-ev.net) begrüßt das verbraucherfreundliche Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Februar 2018 (Az.: VII ZR 253/16) verkündet hatte. Hintergrund dieses Verfahrens war das sogenannte Münchner Modell. In München hatten Gesellschaften den Kündigungsschutz durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit anschließendem Verkauf umgangen, in d…
Mietrecht: Kündigung wegen geringem Gehalt unzulässig
Mietrecht: Kündigung wegen geringem Gehalt unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass einem Mieter, der nach § 563 BGB einen Mietvertrag übernommen hat, nicht wegen des geringeren Gehalts gekündigt werden darf. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS, www.dvs-ev.net) begrüßt dieses Urteil als Grundsatzurteil. Eine Wohnungsübernahme nach § 563 BGB bedeutet, dass Kinder oder Partner einen Mietvertrag übernehmen können, wenn der Hauptmieter verstirbt. Diese Möglichkeit nahm ein Lehrling aus Baden-Württemberg wahr, nachdem seine Lebensgefährtin verstorben war. Nach ein paar…

Das könnte Sie auch interessieren:

Im Fall Phoenix Kapitaldienst: Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt Phoenix-Anleger mehr Geld
Im Fall Phoenix Kapitaldienst: Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt Phoenix-Anleger mehr Geld
… Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 26/10) vom 23. November 2011 können die betrogenen Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH auf eine höhere Entschädigung hoffen. Darauf wies die Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) hin, die mehr als 2.000 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt. So muss die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen …
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
… am Dienstag (25. Oktober) voraussichtlich in einem weiteren Musterverfahren über die bislang noch offene Rechtsfrage entscheiden, ob die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) überhaupt bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs Handelsverluste und Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf. Alle …
direct/ Rotter Rechtsanwälte: Phoenix-Vermittler zu Schadensersatz verurteilt
direct/ Rotter Rechtsanwälte: Phoenix-Vermittler zu Schadensersatz verurteilt
… Rechtsanwälte im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren beigetragen. KONTAKT Rotter Rechtsanwälte Kanzlei für Kapitalanleger Bernd Jochem, Rechtsanwalt Telefon (0 89) 64 98 45 - 0
Petitionsübergabe "Entschädigung der mit Hepatitis-C infizierten Opfer" an MdB Linda Heitmann
Petitionsübergabe "Entschädigung der mit Hepatitis-C infizierten Opfer" an MdB Linda Heitmann
… Wiese vor dem Reichstag findet am 03.07.2023 um 14 Uhr die offizielle Übergabe der Petition „CDU/CSU + BAYER AG: Entschädigung der 3000 Bluter des Medizinskandals“ (https://www.change.org/p/ cdu-csu-bayer-ag-entschädigung-der-3-000-bluter-des-medizinskandals),statt. Anlässlich des 10. Jahrestages der Petition, die von nahezu 20.000 Unterstützenden gezeichnet …
Bild: Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigenBild: Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen
Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen
… gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht. Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft …
Nichts als "heiße Luft"
Nichts als "heiße Luft"
Erfurt/Berlin, 26. Februar 2009. "Die betrogenen Phoenix-Anleger werden von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nach wie vor im Regen stehen gelassen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi vom Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) aus Erfurt. "Die vor wenigen Tagen groß angekündigten ersten Entschädigungen an die …
Bild: In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdWBild: In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdW
In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdW
Erfurt, 12. August 2010. „Immer mehr Richter folgen den Argumentationen unserer Vertrauensanwälte und verurteilen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur vollständigen Zahlung oder zur sofortigen Verbescheidung der geschädigten Phoenix-Anleger“, freut sich Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings …
Welche Rechte haben Opfer der Loveparade-Katastrophe?
Welche Rechte haben Opfer der Loveparade-Katastrophe?
… Gesellschaft und sonstige ergänzende Leistungen, Verletztengeld, Verletztenrente. In diesem Zusammenhang haben auch Hinterbliebene Ansprüche auf Sterbegeld, Hinterbliebenenrente. III. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) beruht auf der Erkenntnis, dass der Staat ein Monopol für …
Erfolg für PWB Rechtsanwälte Jena - Finanzamt setzt Vollziehung bei Phoenix-Steuernachforderungen aus
Erfolg für PWB Rechtsanwälte Jena - Finanzamt setzt Vollziehung bei Phoenix-Steuernachforderungen aus
ren können“, ergänzt Rechtsanwalt Beyer. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte von nahezu genau drei Jahren Insolvenz angemeldet, nachdem die Bafin sämtliche Konten gesperrt und der Schwindelgesellschaft den Geschäftsbetrieb untersagt hatte. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Entschädigung.
Bild: BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB RechtsanwälteBild: BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB Rechtsanwälte
BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB Rechtsanwälte
Jena/Karlsruhe/Berlin, 21. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 …
Sie lesen gerade: Entschädigung der Phoenix-Opfer in weite Ferne gerückt