(openPR) Jena/Karlsruhe, 3. Dezember. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 26/10) vom 23. November 2011 können die betrogenen Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH auf eine höhere Entschädigung hoffen. Darauf wies die Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) hin, die mehr als 2.000 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt. So muss die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) den geschädigten Phoenix-Anlegern – aufgrund der Entscheidung des BGH – die Differenz zwischen der Netto-Einzahlung und dem von Phoenix ausgezahlten Geld ersetzen, abzüglich zehn Prozent Selbstbehalt.
„Der BGH hat mit seiner Entscheidung der bisherigen Rückzahlungspraxis der EdW eine deutliche Abfuhr erteilt und die Rechte der Phoenix-Anleger gestärkt“, erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte. „Die Entscheidung hilft besonders den langjährigen Phoenix-Kunden, die nun schon seit über fünf Jahren auf ihre Entschädigung warten. Die Anleger können nun hoffen, endlich ihr Geld von der EdW zu erhalten, wenn sie ebenfalls gegen die EdW klagen“, so Beyer weiter.
Die Kanzlei hat bisher bereits über 100 positive Urteile in 1. und 2. Instanz gegen die EdW für die Phoenix-Anleger erstritten. Das Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht) hat hinsichtlich eines dieser Urteile bereits die Berufung der Entschädigungseinrichtung durch Beschluss verworfen, so dass das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig ist. Die EdW muss nun dem Anleger 3.928,55 Euro zahlen. „Wir erwarten, dass auch die weiteren Urteile demnächst rechtskräftig werden und können allen Phoenix-Anleger nur raten, sich nicht mit einer Teilentschädigung zufrieden zu geben, sondern den juristischen Rat eines Fachmannes einzuholen“, so Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer.







