openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuernachforderungen an Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH

Bild: Steuernachforderungen an Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Phönix-Kapitaldienst: Strafbefreiende Selbstanzeigen für Anleger nach BGH-Urteil zu Steuerstrafverfahren immer dringender.

Zwei brandaktuelle höchstrichterliche Urteile des Bundesfinanzhofes und des Bundesgerichtshofes führen nach Auffassung der Rechtsanwälte der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei MHG Rechtsanwälte für Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH zu Handlungsbedarf.



Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28.10.2008 (Az: VIII R 36/04) über die Versteuerung von Scheingewinnen erwachen die Finanzämter im Fall der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH aus ihrem Dornröschenschlaf. Das Ruhen der Besteuerungsverfahren wird aufgehoben. Den Rechtsanwälten der Kanzlei MHG Rechtsanwälte Jena, welche in mehreren Steuerverfahren zum Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH tätig sind, wurden inzwischen mehrere geänderte Steuerbescheide mit Steuernachforderungen an die Mandanten zugesandt.

In diesen Steuerbescheiden wurden die Scheingewinne aus dem Phoenix Managed Account zu 100 % den Anlegern als steuerrelevantes Einkommen zugerechnet. Zusammen mit Verzugszinsen kommen so nicht selten Beträge um die 50.000 Euro oder höher zusammen. Insbesondere davon betroffen sind Anleger, die entweder sehr lange an der Phoenix Kapitaldienst GmbH beteiligt waren oder Summen ab 15.000 Euro angelegt hatten. Hier drohen Nachveranlagungen bis zum Jahr 1998 zurück, wobei jährlich noch zusätzlich 6 Prozent Verzugszinsen berechnet werden. Dabei ist es egal, ob man Auszahlungen erhalten hat oder nur Gutschriften. Weitere Bescheide wurden durch die Steuerbehörden von Frankfurt/Main, Berlin und München bereits angekündigt.

Hinsichtlich der Höhen der Scheingewinne berufen sich die Finanzbehörden auf Kontrollmitteilungen des Betriebsstättenfinanzamtes der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Neben den steuerlichen Ermittlungsverfahren müssen die Steuerbehörden bei Vorhandensein eines Anfangsverdachtes zwingend ein Steuerstrafverfahren einleiten. Dieser Anfangsverdacht ist im Falle einer Nachveranlagung aufgrund der mitgeteilten Scheingewinne durch das Betriebsstättenfinanzamt regelmäßig gegeben.

Aktuell am 02.12.2008 hat sich nun auch der Bundesgerichtshof wohl in einem als Grundsatzentscheidung zu bezeichnenden Urteil (Az.: 1 StR 416/08) zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung geäußert. Danach müssen zukünftig drastisch erhöhte Strafen bei Steuerhinterziehung ausgeurteilt werden, vorgerichtliche Verfahrenseinstellungen mit den Steuerstrafbehörden werden schwieriger. Dies verschärft die missliche Situation von Phönix-Anlegern, die die ausgewiesenen Scheingewinne in ihren Einkommensteuererklärungen nicht angegeben haben.

Vor Strafen kann hier eine juristisch exakte strafbefreiende und rechtzeitige Selbstanzeige den Anleger bewahren. Hierauf weist der Steuerjurist und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt André G. Morgenstern von den MHG Rechtsanwälten aus Jena ausdrücklich hin. „Diese Möglichkeit ist allerdings auch nur so lange eröffnet, wie die Tat noch nicht durch die Steuerbehörden entdeckt wurde. Dies wird durch die Mitteilungen des Betriebsstättenfinanzamtes immer wahrscheinlicher. Hier wird es nun sehr eng für die Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH.“ Eine Beratung von mit den Fakten des Falls Phoenix vertrauten und auf das Steuerrecht ausgerichteten Anwälten kann nur dringend angeraten werden.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Phoenix" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.12.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 265473
 130

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Steuernachforderungen an Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Nichts als "heiße Luft"
Nichts als "heiße Luft"
… vor wenigen Tagen veröffentlichten Mitteilung des Deutschen Bundestages wurde bisher erst in 1.812 Fällen über die Entschädigung von Anlegern der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH durch die EdW entschieden. Nach dieser Meldung sollen lediglich 86 Phoenix-Anleger, dies sind nur knapp 5 Prozent der geprüften Fälle, eine Entschädigung durch …
Bild: BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB RechtsanwälteBild: BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB Rechtsanwälte
BGH entscheidet gegen die EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst / Erfolg für PWB Rechtsanwälte
Jena/Karlsruhe/Berlin, 21. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 …
Erfolg für PWB Rechtsanwälte Jena - Finanzamt setzt Vollziehung bei Phoenix-Steuernachforderungen aus
Erfolg für PWB Rechtsanwälte Jena - Finanzamt setzt Vollziehung bei Phoenix-Steuernachforderungen aus
… sind, gleichgültig, ob sie der Anleger erhalten hat oder nicht. Die Finanzbehörden hatten bereits in den vergangenen Wochen von zahlreichen Phoenix-Anlegern erhebliche Steuernachforderungen erhoben. „Zu erwarten, dass ein Anleger davon ausgeht, dass nie erhaltene Gewinne in einer Einkommensteuerklärung anzugeben sind, ist nicht nur weltfremd, sondern …
Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH verklagt Anleger auf Rückzahlung sog. Scheingewinne
Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH verklagt Anleger auf Rückzahlung sog. Scheingewinne
Kapitalanlagerecht: Phoenix GmbH; §§ 134, 143 InsO Wie der sprichwörtliche Phönix aus der Asche taucht nun der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH zwei Jahre nach Insolvenzeröffnung auf und bittet die völlig überraschten ehemaligen Anleger unter Klageandrohung zur Kasse. Mandanten der Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater …
Klage des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH auf Rückzahlung von Scheingewinnen abgewiesen
Klage des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH auf Rückzahlung von Scheingewinnen abgewiesen
Das AG Erfurt (Az. 2 C 1709/08 vom 07.08.2009, nicht rechtskräftig) sah es als erwiesen an, dass der betroffene Anleger keine Beteiligung an der Phoenix Kapitaldienst GmbH abgeschlossen hatte, sondern lediglich am Phoenix Managed Account (PMA) beteiligt war und wies folglich die Klage des Insolvenzverwalters ab. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen …
Anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
Anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
(Frankfurt a.M., 31.07.2009 - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwehrt dem Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst einen Anspruch auf Rückzahlung von Scheingewinnen. Der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst hatte aufgrund einer Neuberechnung der angeblichen Scheingewinne eine Klageerweiterung im Rahmen einer Berufung zum OLG Frankfurt …
Phoenix - Insolvenzverwalter verliert Klagen gegen Anleger
Phoenix - Insolvenzverwalter verliert Klagen gegen Anleger
Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH können nach einem Urteil des Landgerichts Weiden ihre Schadenersatzansprüche gegen die zwischenzeitlich erhobenen Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufrechnen. Der Insolvenzverwalter nahm in den letzten Wochen eine Vielzahl von Anlegern gerichtlich auf Rückzahlung der erhaltenen Scheingewinne in Anspruch. In …
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
PWB Rechtsanwälte erwarten neues BGH-Urteil gegen die EdW in Sachen Phoenix Kapitaldienst
… 20. September (Aktenzeichen XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR436/10) muss die Entschädigungseinrichtung die und 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter …
PHOENIX-Insolvenzverfahren - Insolvenzverwalter erhält nur einen Bruchteil der Forderungen
PHOENIX-Insolvenzverfahren - Insolvenzverwalter erhält nur einen Bruchteil der Forderungen
… von der Rechtsanwaltskanzlei Röhlke vertretenen Ansicht gefolgt und wies eine Klage des Insolvenzverwalters Schmitt weitestgehend ab. Schmitt, Insolvenzverwalter der Skandalfirma Phönix Kapitaldienst, hatte die von Phönix an die Anleger ausgezahlten Gewinne zurückgefordert. Er berief sich dabei auf die insolvenzrechtliche Anfechtung der Auszahlungen …
Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer der insolventen Phoenix GmbH - Aufrechnung gegen Scheingewinne möglich
Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer der insolventen Phoenix GmbH - Aufrechnung gegen Scheingewinne möglich
Gute Aussichten der Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH gegen Rückforderungen von „Scheingewinnen“ Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH können nach mehreren der Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vorliegenden Urteile ihre Schadenersatzansprüche gegen die Forderung auf Scheingewinne des Insolvenzverwalters aufrechnen. Das dem Anleger …
Sie lesen gerade: Steuernachforderungen an Anleger der Phönix Kapitaldienst GmbH