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In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdW

Bild: In Sachen Phoenix-Kapitaldienst: Gerichte entscheiden immer öfter gegen die EdW
Der DV S hilft geschädigten Kapitalanlegern.
Der DV S hilft geschädigten Kapitalanlegern.

(openPR) Erfurt, 12. August 2010. „Immer mehr Richter folgen den Argumentationen unserer Vertrauensanwälte und verurteilen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur vollständigen Zahlung oder zur sofortigen Verbescheidung der geschädigten Phoenix-Anleger“, freut sich Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS). „Derzeit liegen dem zuständigen DVS-Vertrauensanwalt 35 obsiegende Urteile vor, drei davon sogar in der 2. Instanz“, so Lunderstedt-Georgi weiter.



Dabei weist die Geschäftsführerin auch auf einen weiteren aktuellen Erfolg des DVS in Sachen Phoenix-Kapitaldienst hin: Eine Prozessfinanzierungsgesellschaft übernehme gegen eine angemessene Erfolgsbeteiligung die Rechtsverfolgungskosten der Phoenix-Anleger hinsichtlich des Vorgehens gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). „Seit nunmehr fünf Jahren warten noch immer große Teile der rund 30.000 geschädigten Phoenix-Kapitalanleger auf ihre Gesamtentschädigung durch die EdW. Nicht allen Anlegern war es dabei bislang möglich, anwaltliche Hilfe gegen die Verzögerungstaktik der EdW in Anspruch zu nehmen. Häufig fehlte hierfür einfach das notwendige finanzielle Polster“, führt Claudia Lunderstedt-Georgi aus. „Dies dürfte nun mit der Zusage unseres Prozessfinanzierungspartners, die Rechtsverfolgungskosten von Phoenix-Anlegern zu übernehmen, kein Problem mehr sein“, betont Lunderstedt-Georgi.

Nach der Berechnung des DVS werden immerhin ca. 10.000 geschädigte Phoenix-Anleger die Möglichkeit erhalten, dass ihre Rechtsverfolgungskosten und das gesamte Kostenrisiko im Falle eines Unterliegens durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft getragen werden. „Unserer Einschätzung nach droht der EdW nun eine massenhafte Inanspruchnahme, denn zahlreiche Anleger haben bereits ihr Interesse an der Prozessfinanzierung bekundet“, so die DVS-Geschäftsführerin.

Zum Hintergrund des Finanzskandals

Im Jahr 2005 musste die Phoenix Kapitaldienst GmbH Insolvenz anmelden. Davon betroffen waren rund 30.000 Kapitalanleger, die mindestens 500 Millionen Euro eingezahlt hatten. Unter Berücksichtigung der den Anlegern zustehenden Gewinnzuweisungen beliefen sich zum 31.12.2004 die Verbindlichkeiten der Phoenix gegenüber den Anlegern auf 809.778.000 Euro. Im Jahr 2006 wurden die für den Betrug mitverantwortlichen Personen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein am 19. April 2007 beschlossener Insolvenzplan wurde vom Landgericht Frankfurt a. M. auf die Beschwerde von Anlegern hin mit Beschluss vom 29.10.2007 (AZ: 2/9 T 198/07) aufgehoben. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Aufhebung im Februar 2009. Auszahlungen aus der Insolvenzmasse seien deshalb – nach einer Aussage des Phoenix-Insolvenzverwalters – nicht vor 2015 zu erwarten.

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ist gemäß § 5 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz dazu verpflichtet „… geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gläubiger innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles zu entschädigen.“

Zwischenzeitlich sind indes nicht nur drei Monate, sondern nahezu 2.000 Tage vergangen, seit denen die rund 30.000 geschädigten Phoenix-Anleger auf ihre Gesamtentschädigung bzw. auf den Abschluss des Entschädigungsverfahrens warten. Die Entschädigungseinrichtung hat – bis auf wenige Einzelfälle – erst im Februar 2009 damit begonnen, Teilentschädigungen zu leisten. Sie will – nach eigenen Angaben - insgesamt nur 128 Millionen Euro auszahlen.

Die EdW begründet die „Teilentschädigungen“ damit, dass den Anlegern sogenannte Aussonderungsrechte zustehen könnten und die Anleger zunächst diese geltend zu machen hätten und sich somit an der „Insolvenzmasse“ (die ca. 250 Mio. Euro beträgt) schadlos halten müssten. Erst wenn die „Insolvenzmasse“ verteilt sei, stehe der Restschaden der Anleger fest und ließe sich somit die EdW-Entschädigung endgültig berechnen. Solange hingegen noch erhebliche Vermögenswerte vorhanden seien, dürfe die EdW mit den Entschädigungen abwarten bzw. dürfe sie nur Teilentschädigungen leisten.

Mit Stand vom 3. Juni 2010 hat die Entschädigungseinrichtung nach eigenen Aussagen bislang über 16.200 Anträge auf Entschädigung entschieden und Teilentschädigungen in einer Gesamthöhe von 73 Mio. Euro zugesagt. Demnach warten derzeit noch immer mehr als 12.000 Anleger auf eine Entscheidung über ihre Anträge. Auf eine vollständige Entschädigung warten aber auch die anderen Anleger bislang meist vergebens. Dabei findet die Vorgehensweise der EdW keine Stütze im Gesetz.

Die Urteile

Aufgrund des Verhaltens der Entschädigungseinrichtung haben die DVS-Vertrauensanwälte daher Klagen gegen diese eingereicht und bislang insgesamt 35 obsiegende Urteile gegen die staatliche EdW erstritten; davon 3 Urteile bereits in 2. Instanz. Vier Abteilungen des Amtsgerichts Berlin-Mitte und 15 Zivilkammern des Landgerichts Berlin haben diese Entscheidungen unabhängig voneinander getroffen.

Zum einen wurde die EdW mit so genannten Untätigkeitsklagen zur Tätigkeit (Verbescheidung der Anträge auf Entschädigung von Mandanten) verurteilt; zum anderen wurde die EdW auf Leistungsklagen hin dazu verurteilt, die restliche bislang zurückgehaltene Entschädigung an die Phoenix-Opfer zu zahlen (Feststellung, dass die „Teilentschädigungspraxis“ rechtswidrig ist).

Anmerkung:
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

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