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Mehr Rente für viele Geschiedene nach neuem Recht

11.05.201217:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Kassel, den 11.05.2012 - Mit dem 1977 eingeführten Versorgungsausgleich sollte im Grundprinzip eine wertmäßige Halbteilung der ehezeitlich von den Ehegatten erworbenen Rentenanrechte im Fall der Scheidung eingerichtet werden. Hierzu sah das alte Recht eine Gegenüberstellung der wechselseitig während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte vor. Dem Ehepartner mit den geringeren Anrechten stand im Grundsatz im Fall der Scheidung der halbe Wertunterschied als Ausgleich zu. Ein Problem lag aber darin, dass verschiedenartige Anrechte für diese Gegenüberstellung vergleichbar gemacht werden mussten. Beispielsweise mussten bestimmte Anrechte auf eine betriebliche Versorgung oder bei einem berufsständischen Versorgungswerk mit den Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung verglichen werden, die untereinander aber ohne Weiteres gar nicht vergleichbar waren. Die zu diesem Zweck erfolgten Umwertungen sind aus heutiger Sicht oft falsch, teilweise gravierend.

Das neue, im Jahr 2009 eingeführte Versorgungausgleichsrecht erlaubt in vielen Fällen, die aus heutiger Perspektive unzutreffenden Umwertungen des alten Rechts zu korrigieren, und alte Entscheidungen zum Versorgungsausgleich auf Basis einer Realteilung abzuändern. Dabei sind je nach Falllage deutliche Rentenerhöhungen möglich (in Extremfällen selbst in Höhe vierstelliger Eurobeträge pro Monat), aber auch schädliche Auswirkungen und Verluste, was im Vorfeld geprüft und berücksichtigt werden muss.

Die Kanzlei Dr. Schless, Gnielinski, Herr & Partner aus Kassel bietet nunmehr auf dem Internetportal www.versorgungsausgleich-neu.de weitere Informationen und Dienstleistungen rund um die weithin unbekannte Thematik „ Neudurchführung des Versorgungsausleichs“ an.

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