openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – offensichtlich verkehrsgünstiger

02.04.201209:27 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Als Werbungskosten können Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden. Grundsätzlich ist die Entfernung für die kürzeste Strecke anzusetzen, es sei denn, eine andere als die kürzeste Strecke ist offensichtlich verkehrsgünstiger und wird auch regelmäßig benutzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung (VI R 46/10) dargelegt, wann von einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Strecke auszugehen ist und welche Strecken in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Offensichtlich verkehrsgünstiger i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung, wenn sich jeder unvoreingenommene, verständige Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte.
Zu vergleichen sind die kürzeste und die vom Arbeitnehmer regelmäßig für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzte längere Straßenverbindung. Weitere mögliche, vom Arbeitnehmer tatsächlich aber nicht benutzte Fahrtstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bleiben dagegen unberücksichtigt.

In diesem Punkt herrschen regelmäßig Unstimmigkeiten zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen. Der BFH hat endlich für Klarheit gesorgt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Finanzämter diese Entscheidung anwenden werden.

Weitere aktuelle Urteile finden Sie auf www.wertplan-nord-immobilien.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 620983
 797

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – offensichtlich verkehrsgünstiger“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wertplan Nord Immobilien GmbH

BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
BGH-Urteil: Untervermietung abgelehnt - Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet Nach Urteil des BGH (Az. VIII ZR 349/13) ist ein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer versagt. Der Sachverhalt Die Kläger sind seit 2001 Mieter einer Dreizimmerwohnung der Beklagten in Hamburg. Seit November 2010 halten sie sich in Kanada auf, weil einer der Mieter eine befristete mehrjährige Ar…
Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Bundesgerichtshof musste über Doppelhaushälften entscheiden
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte kann nicht dauerhaft gezwungen werden, seinem Nachbarn die Heizungs-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn das bei der Errichtung der Immobilie vorgesehen gewesen sein sollte, so kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Anspruch erlöschen, wenn im Zuge eines späteren Verkaufes die Angelegenheit nicht im Vertrag erwähnt wird. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 56/12) Der Fall: Ursprünglich war alles kein Problem. Da errichtete ein Bauherr zwei Doppelhaushälfte…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Maximal eine regelmäßige ArbeitsstätteBild: Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. „Im letzten Jahr hat der Bundesfinanzhof in drei Urteilen seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben …
Keine regelmäßige Arbeitsstätte auch bei längerfristigen Einsatz im Betrieb des Kunden
Keine regelmäßige Arbeitsstätte auch bei längerfristigen Einsatz im Betrieb des Kunden
… führen aus: Sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werden soll, sollte eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit erfolgen. Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit der …
Bild: Kursänderung der Finanzämter: 60% weniger Kosten bei der DienstwagenbesteuerungBild: Kursänderung der Finanzämter: 60% weniger Kosten bei der Dienstwagenbesteuerung
Kursänderung der Finanzämter: 60% weniger Kosten bei der Dienstwagenbesteuerung
… Reihe von BFH- Urteilen zur Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Bisher musste der geldwerte Vorteil nach der Regel: 0,03% x Bruttolistenpreis x Entfer-nung Wohnung- Arbeitsstätte (Pauschalbewertung)ermittelt werden und zwar unab-hängig davon, ob der …
Bild: Private Kfz- Nutzung bei Dienstwagen: 0,03 %-Regel nicht immer anwendbarBild: Private Kfz- Nutzung bei Dienstwagen: 0,03 %-Regel nicht immer anwendbar
Private Kfz- Nutzung bei Dienstwagen: 0,03 %-Regel nicht immer anwendbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Urteilen nochmals bestätigt, dass bei einer nur gelegentlichen Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der geldwerte Vorteil nicht mit dem zumeist teuren 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat anzusetzen ist, sondern mit 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer …
Berufliche Fahrten: Wie Sie die Bahncard steuergünstig nutzen
Berufliche Fahrten: Wie Sie die Bahncard steuergünstig nutzen
… die Antwort ja. Hierzu gibt es drei Modelle: 1. Arbeitnehmer zahlt die Bahncard selbst Wenn Sie eine Bahncard für die regelmäßige Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und/oder dienstliche Fahrten erwerben, können die Kosten für die Bahncard als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies gilt allerdings nur, so die Oberfinanzdirektion Hannover, wenn …
BFH entscheidet über Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz
BFH entscheidet über Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz
… Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu …
Verkehrsgünstigere Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Verkehrsgünstigere Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Stuttgart, 04. September 2012 - Für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Werbungskosten in Höhe von € 0,30 pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist hierbei die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich. Allerdings lässt das Einkommensteuergesetz eine Ausnahme zu: „eine andere als die kürzeste Straßenverbindung …
Dienstwagen: Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Dienstwagen: Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
… hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden: Ein in einem Autohaus beschäftigter Verkäufer durfte aufgrund mündlicher Erlaubnis Vorführwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Eine private Nutzung war hingegen arbeitsvertraglich verboten. Das Finanzamt ging jedoch davon aus, dass der Anschein für eine private Nutzung spreche …
Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers bei längerfristigem Einsatz
Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers bei längerfristigem Einsatz
… Stuttgart grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen …
Nur eine regelmäßige Arbeitsstätte
Nur eine regelmäßige Arbeitsstätte
… März 2012 - Einen besonders entscheidungsfreudigen Tag hatte kürzlich der Bundesfinanzhof gehabt. In mehreren Urteilen nahm er zum Thema der regelmäßigen Arbeitsstätte von Arbeitnehmern Stellung. Immer wieder gibt es hier Auseinandersetzungen zwischen den Steuerpflichtigen einerseits und den Finanzämtern andererseits. Im ersten verhandelten Fall waren …
Sie lesen gerade: Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – offensichtlich verkehrsgünstiger