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BVDW: Verbraucher dürfen durch ACTA nicht kriminalisiert werden

21.03.201212:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BVDW: Verbraucher dürfen durch ACTA nicht kriminalisiert werden
Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident
Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident

(openPR) BVDW regt grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts an und fordert konstruktiven und breit angelegten Dialog von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft


Düsseldorf, 21. März 2012 – Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hält Nachbesserungen am internationalen Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA für erforderlich und betont, dass Verbraucher nicht durch ACTA kriminalisiert werden dürfen. Der BVDW betont die Notwendigkeit des Urheberrechtsschutzes zugunsten der Rechteinhaber. Dieser darf aber nicht einseitig auf Kosten der Verbraucher, der Unternehmen der digitalen Wirtschaft oder der Vielfalt und Freiheit im Netz erfolgen. Der BVDW regt daher eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts für einen modernen Rechtsrahmen an. Dieser muss Kreativität, Vielfalt und Freiheit in einen angemessenen Ausgleich bringen und insbesondere die Position der werkschaffenden Kreativen stärken. Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.




BVDW fordert konstruktiven und gemeinsamen Dialog

Der BVDW begrüßt die aktuelle politische Debatte zur Zukunft des Urheberrechts in der digitalen Welt und unterstützt die Grundsatzentscheidung, schwerwiegende Urheberrechtsverletzungen auch im Internet weiterhin konsequent zu verfolgen. Der BVDW fordert dazu einen konstruktiven und gemeinsamen Dialog von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, um ein besseres Verständnis bei den Verbrauchern für die Notwendigkeit des Urheberrechts zu schaffen. „Das Vorgehen, ACTA hinter nahezu vollständig verschlossenen Türen zu verhandeln, schürte bei den Verbrauchern Unsicherheit und Ängste. Zudem lassen die oft sehr weit gefassten und nicht eindeutigen Formulierungen von ACTA zu viel Interpretationsraum. Was wir stattdessen brauchen, ist ein für die Nutzer verständliches Urheberrecht“, sagt Matthias Ehrlich, BVDW-Vizepräsident.


Verbraucher dürfen nicht kriminalisiert werden

Der BVDW kritisiert, dass ACTA weiter den umstrittenen Ansatz propagiert, die Verfolgung potenzieller Rechtsverstöße ohne richterliche Kontrolle in Vereinbarungen zwischen Rechteverwertern und Internetwirtschaft zu regeln. Dabei besteht die Gefahr, dass rechtsstaatliche Absicherungen der Betroffenen unterhöhlt werden: „Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind“, betont Ehrlich. „Acta wirft außerdem datenschutzrechtliche Fragen auf, denn das Vertragswerk stellt je nach Auslegung die wichtige Neutralität von technischen Dienstleistern im Netz in Frage“, so Ehrlich weiter.


Gesellschaftliche Veränderungen müssen berücksichtigt werden

Anstelle einer einseitigen Debatte über eine verschärfte Durchsetzung des Urheberrechts sollte eine breiter angelegte Debatte über die grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts zur Anpassung an die Realitäten der digitalen Welt geführt werden, wie Ehrlich schluss-folgert: „Ein moderner Rechtsrahmen für das Urheberrecht muss der Digitalisierung von Inhalten Rechnung tragen. So muss etwa das aktuelle Mediennutzungsverhalten der Verbraucher in Sozialen Netz¬werken als gesellschaftliche Veränderung und damit auch Veränderung des Rechtsempfindens berücksichtigt werden.“


Hochauflösendes Bildmaterial auf dem BVDW-Presseserver unter:
www.bvdw.org/presseserver/bvdw_acta/

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