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Unangebrachte Kritik an Jagdgesetzreform NRW

15.03.201208:22 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Minister Remmel plant, das Jagdgesetz NRW zu reformieren und wird dafür von den Jagdgenossen landesweit kritisiert.

Geplante Änderungen:
1. Kürzung der jagdbaren Arten
2. Verbot einiger Jagdarten, speziell der Fallenjagd
3. Verbot der Hundeausbildung an lebenden Tieren



Wieso aber stellen sich die deutschen Jäger quer, wenn unsere Politik endlich einmal tierschutzverbessernde Maßnahmen ankündigt? Sind es doch gerade die Jäger, die sich nur zu gern in der Öffentlichkeit als vorgebliche Naturschützer hinstellen. Wenn die Liste der „jagdbaren Arten“ gekürzt wird, sollte diese Tatsche den Jagdscheininhabern doch gerade recht sein, bedenkt man die Beschwerden aus den eigenen Reihen, man könne die Abschussquoten kaum noch erfüllen.
Hier zeichnen sich offenkundig massive Verlustängste ab, man könne in Zukunft nicht mehr auf alles schießen.
Durch die Kürzung der jagdbaren Arten wäre künftig zu hoffen, dass diese Leute wenigstens mal genauer hinschauen, bevor sie den Abzug betätigen. Das hätte unter anderem die positive Begleiterscheinung zur Folge, dass man weniger Fehlschüsse auf Lebewesen abgibt wie Ponys, Hausschafe oder Spaziergänger, die gar nichts mit dem Jagdrecht zu tun haben und angeblich nur mit einem Fuchs oder Wildschwein verwechselt wurden. Bundesweit redet man hier von ca. 40 Toten sowie ca. 600 Verletzten pro Jahr durch Jäger und Jagdwaffen.

Das die Fallenjagd künftig verboten werden soll ist ein wichtiger Schritt, den auch der Verein Natur ohne Jagd e.V. auf seiner Forderungsliste hat. Stellt doch gerade diese Art der Jagd eine der übelsten Tierquälereien überhaupt dar. Tiere die in Fallen gefangen sind, unterliegen oftmals einem Stunden- oder tagelangen Todeskampf unter unvorstellbaren Qualen. Sicher soll, bzw. muss nach dem Jagdgesetz eine Falle bis zu 2-mal täglich kontrolliert werden, wer aber tut dies schon gern. Gerade in dem Wissen, das die hier gefangenen Tiere ohnehin lediglich erschossen oder erschlagen werden, kann sich manch bequemer Jäger dieser Kontrollpflicht schon mal entziehen. Und das mit absolut ruhigem Gewissen, denn es merkt ja ohnehin keiner und das gefangene Tier wird allein auch nicht mehr entkommen.

Fallenopfer werden übrigens nicht, wie es sich aus dem Begriff „Todschlagfalle“ vielleicht ableiten ließe, sofort getötet. In den meisten Fällen geraten die Tiere lediglich mit den Pfoten in ein solches Foltergerät. Der „Fachmann“ spricht dann vom so genannten „Brantenfang“. Nicht selten beißen sich diese Opfer die Gliedmaßen selbst ab, um überhaupt wieder frei zu kommen. Etwas besser haben es die Tiere, die komplett in der Falle „eingequetscht“ werden. Hier wird die Blutversorgung zu den lebenswichtigen Organen unterbrochen. Dieser Todeskampf ist zwar genau so schlimm, dauert aber im günstigsten Falle nur ein paar Stunden und nicht Tage.
Alles in allem ist die Fallenjagd mit gutem Recht zu verbieten. Einzig das Bundesland Berlin hat dies bereits vor Jahren erkannt und durchgesetzt. Es wird also höchste Zeit diese qualvolle Methode der Tiertötung auch in den anderen Bundesländern zu verbieten.

Ein Verbot der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren ist längst überfällig. Dienen diese Hunde ohnehin nur als Mittel zum Zweck. Was die Trainingstiere, die Opfer, bei derartigen Veranstaltungen erleiden ist mit dem Ziel einer konkreten Tierschutzverordnung überhaupt nicht vertretbar. Enten werden z. B. vor dem Training „flugunfähig“ gemacht und ins Wasser geworfen, worauf der Hund hinterher geschickt wird.
Füchse dienen in den so genannten „Schliefanlagen“ (künstliche Röhrensysteme) ebenfalls der Hundeausbildung und verenden oft im Zuge dieser Ausbildung, entweder qualvoll vom Hund halbwegs zerrissen und zerfleischt oder an Herzversagen wegen dem Stress, dem sie hier ausgesetzt sind.
Recht geheim gehalten und weitgehend von der Öffentlichkeit abgeschirmt verlaufen die Ausbildungen der Jagdhunde an lebenden Katzen. Diese Form der Ausbildung dient u. a. dem so genannten „Härtenachweis“. Hier soll der Hund das so genannte „Todwürgen“ erlernen. Man mag sich kaum vorstellen wie grausam diese Form der Hundeausbildung ist und wie gleichgültig hier mit lebenden Tieren umgegangen wird.

In der Summe fordert mittlerweile nicht nur der Verein „Natur ohne Jagd e.V.“ die Abschaffung derartiger Maßnahmen, sondern auch viele andere namhafte Tier- u. Naturschutzorganisationen.
Dass diese Reformforderungen bei der Politik endlich auf Gehör stoßen, wird die Mehrheit der Bevölkerung freuen, denn eine überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land steht der Jagd sehr kritisch bzw. ablehnend gegenüber.
Da helfen auch die zweifelhaften Aussagen des Präsidenten des Landesjagdverbandes NRW (Herrn Borchert) nicht viel, der mal behauptete „Das bestehende Jagdgesetz hat sich bewährt“.
Wenn dem so wäre, hätten die Jagdgenossen keine Probleme mit der (selbstgemachten) Wildscheinpopulation. Auch die Haustiermorde dürften dann endlich zahlenmäßig eingedämmt werden. Zur Zeit sprechen wir von inakzeptablen ca. 350.000 getöteten Haustieren im Jahr. Diese aktuellen Reformpläne der NRW-Regierung lassen im Moment die Jagdgenossen massenhaft zu Krisensitzungen in Hegeringversammlungen erscheinen. Hier wird auf Politiker gewettert und geschimpft, die es wagen, Veränderungen einzubringen

Diese Kritik an Tierschutzkonformen Änderungen aber raubt der Jägerschaft in der Öffentlichkeit den letzten Rest des ohnehin schon stark angekratzten Ansehens. Es täte der Jägerschaft gut, auch einmal über den offenbar begrenzten Tellerrand hinweg, die berechtigten Interessen der nichtbewaffneten Mitmenschen zu akzeptieren, deren Eigentum zu achten und deren mittlerweile stark schwindende Toleranz für das Hobby Jagd zu berücksichtigen. Es mag sicherlich schwer fallen, die alten elitären Rechte eingeschränkt zu sehen. Solange dies aber einer förderlichen Sache dient, sollte man seinen Eigennutz und seinen Egoismus zurückstellen und wenigstens versuchen sein Gesicht zu wahren. Jägern allerdings scheint dies sehr schwer zu fallen.

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