(openPR) 20. August 2003 - Zum heutigen Kabinettsbeschluss über das Investmentmodernisierungsgesetz erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Es ist das Ziel der Bundesregierung, den Finanzplatzes Deutschland nachhaltig zu fördern. Dies schafft Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung für die deutsche Volkswirtschaft und alle Bürger. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz die Finanzdienstleistungsaufsicht und der Anlegerschutz gestärkt.
Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz http://www.bundesfinanzministerium.de/-.336.19972/doc.htm werden die Rahmenbedingungen für Investmentfonds so verbessert, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fondsgesellschaften insbesondere gegenüber Anbieter in anderen EU-Staaten gefördert wird.
Neben der erstmaligen Zulassung von Hedgefonds sieht das Gesetz unter anderem die Aufhebung der bisher gesetzlich geregelten Fondstypen, ein deutlich schnelleres Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen von Investmentfonds und Anpassungen im Bereich der Besteuerung in - und ausländischer Fonds (Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auch bei Auslandsfonds) vor.
Hedgefonds
Mit der Regelung von Hedgefonds wird es Fondsgesellschaften ermöglicht, alternative und innovative Anlagestrategien umzusetzen. Hedgefonds können auch in schwieriger Marktlage Erträge erwirtschaften. Vor dem Hintergrund der Börsenentwicklung in den vergangenen Jahren sind sie für institutionelle Anleger immer wichtiger geworden.
Der Finanzplatz Deutschland ist nach dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz reif für ein solches Produkt. Hedgefonds verzeichnen international stetig steigende Mittelzuflüsse und sind in den USA, aber auch in anderen EU-Staaten (Luxemburg, Großbritannien und Irland) schon lange am Markt.
Zur Risikobegrenzung werden die Anlageinstrumente, die von einem Hedgefonds erworben werden können, beschränkt. Außerdem gelten für Hedgefonds hohe Transparenzanforderungen. Um darüber hinaus für den privaten Anleger das Risiko zu verringern, ist die Anlage für diese Personengruppe auf eine Beteiligung an Dachfonds beschränkt. Privatanleger müssen von den Fondsanbietern zudem mit einem expliziten Warnhinweis auf das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals hingewiesen werden.


