(openPR) Bundesweit haben vermutlich mehr als 100.000 Arbeitslose einen nicht anerkannten ausländischen Bildungsabschluss
Wenn Kanzlerin Merkel auf dem gestrigen Integrationsgipfel eine bessere Eingliederung von Migranten befürwortete, so klang dies nicht nur für Oppositionsvertreter widersprüchlich: Die bundesweit sechs Fachstellen für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei der Bundesagentur für Arbeit haben ihr Angebot zum Jahresende 2011 eingestellt.
„Integration in die Gesellschaft setzt eine gerechte Teilhabe am Arbeitsleben voraus“, betont Birgit Lohmann, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Bildungs- und Berufsberatung e.V. (dvb). Personen ohne anerkannten ausländischen Abschluss gelten auf dem Arbeitsmarkt als „Unqualifizierte“ und haben nur berufliche Chancen im Helferbereich. Ihre ausländischen Abschlüsse sind ohne eine formale Anerkennung nutzlos, während gleichzeitig Fachkräfte in vielen Branchen fehlen.
Auf Bundesebene wird zum 01.04.2012 ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse eingeführt. Dies begrüßt der dvb grundsätzlich als einen wichtigen Schritt für die Integration. „Neben dem neugegründeten IQ-Netzwerk, das die Erstberatung von Migrantinnen und Migranten zukünftig übernehmen soll, braucht es jedoch auch die entsprechenden Kompetenzen in der Fläche, bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, Menschen zur Arbeitsaufnahme zu beraten“, so Lohmann.
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahre 2009 hatte Bedrückendes über die Situation von Migranten in den Jobcentern zutage gebracht:
• Über ein Viertel aller ALG II-Empfänger mit Migrationshintergrund hat im Ausland einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben, der in Deutschland nicht anerkannt ist.
• Die Arbeitsmarktchancen von ALG II-Beziehern mit einem Abschluss, der in Deutschland nicht anerkannt ist, sind ebenso schlecht wie die Chancen von Arbeitssuchenden, die überhaupt keinen Abschluss besitzen.
• Personen, deren Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wurde, haben um 50 Prozent höhere Beschäftigungschancen als Personen mit einem nicht anerkannten Abschluss.
Bundesbildungsministerin Schavan hatte vor dem Bundesrat die Bundesagentur für Arbeit in einer Protokollerklärung zu mehr Beratung aufgefordert. Migranten haben nach den Worten von Frau Schavan gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Beratung: „der auch die Beratung in Fragen der Anerkennung von Abschlüssen einschließt.“ (Protokoll der Bundesratssitzung Nr. 889, 4.11.2011, Seite 511).
Weitere Informationen zum Thema:
http://netzwerk-iq.de/anerkennung_abschluesse.html
http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2009/report2009-08.pdf
http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_43984/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2011/Plenarprotokoll-889,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-889.pdf













