(openPR) Heidelberg, 13. September 2005
Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 25. Mai 2005 für die Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs festgestellt. Nach Auffassung des OVGs ist die staatliche Auftragsvergabe trotz fiskalischem Handelns nicht ausschließlich dem Privatrecht zuzuordnen. Vielmehr unterliege ein jedes solches Verfahren immer auch öffentlich-rechtlichen Bindungen, wodurch der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sei. Über die Bedeutung und die Tragweite dieser Entscheidung im Hinblick auf eine eventuelle grundsätzliche Ausweitung des Rechtsschutzes bei Vergaberechtsverstößen spricht Prof. Dr. Jost Pietzcker, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht Abteilung Rechtsvergleichung an der Universität Bonn, auf der Fachtagung „VergabeFORUM 2006“, die am 16. und 17. November 2005 in Frankfurt a.M. stattfindet. Veranstalter ist die Forum Institut für Management GmbH in Kooperation und mit Unterstützung ihrer Medienpartner. Weitere Informationen unter www.vergabe2006.de.
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