(openPR) Dass der Deutsche Hospiz und Palliativverband (DHPV auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Politik drängt, ist zunächst für sich genommen unverdächtig, geht es doch darum, ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen.
Problematisch wird es allerdings, wenn die Hospizverbände einer einseitigen „Kultur des Sterbens“ das Wort reden, in der das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patientinnen und Patienten nicht hinreichend berücksichtigt wird.
Sowohl der Hospizgedanke als auch die Palliativmedizin laufen Gefahr, „entsäkularisiert“ und damit zu einer Ideologie zu werden, in der der „Lebensschutz“ dergestalt verklärt wird, als dass selbst der frei verantwortliche Sterbewunsch von den Hospiz- und Palliativverbänden im Zustande schwerster Erkrankung nicht mitgetragen wird. Hier versagen die Hospizvereine dem schwersterkrankten Patientinnen und Patienten einen letzten Akt höchster Humanität, so dass diese gehalten sind, nach Alternativen eines „würdevollen Sterbens“ zu suchen.
Sofern also auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Politik gedrängt wird, kann dies nur begrüßt werden, weil insofern die Hoffnung besteht, dass gerade die politisch Verantwortlichen das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten ernst nehmen und ihrerseits darauf drängen werden, dass die Hospiz- und Palliativverbände nicht in einem Maße einer „Klerikalisierung“ unterzogen werden, so dass diese sich nur noch wenig von den fundamentalistischen Positionen etwa der verfassten Amtskirchen hierzulande unterscheiden. Um hier nicht missverstanden zu werden: Die klerikale Ausrichtung ist durchaus legitim, wenngleich dies aber um der Redlichkeit willen auch im öffentlichen Diskurs deutlich benannt werden muss.
Die Hospiz- und Palliativverbände leisten dem Sterbehilfetourismus Vorschub, in dem diese den „letzten Weg“ des schwersterkrankten Patienten nicht mitzugehen bereit sind, wenn und soweit er den nachhaltigen Wunsch in einen frei verantwortlichen Tod hegt und hierbei den Zeitpunkt selber bestimmen möchte. In der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen spiegeln sich Glaubensbekenntnisse wider, die zu „glauben“ ausdrücklich nach Art. 4 GG gestattet sind, gleichwohl aber nicht dazu führen, dass am Ende des sich neigenden Lebens der schwersterkrankte resp. sterbende Patient seines Selbstbestimmungsrechtes „beraubt“ wird!
Insofern bleibt zu hoffen, dass sich in der Charta gerade kein „gesellschaftlicher Konsens“ niedergeschlagen wird, denn dieser wäre geradezu fatal und er bedeutet in letzter Konsequenz der Abschied vom individuellen Sterben und eines höchstrangigen Grundrechts.













